Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/464  

Betreff: Auf Antrag der CDU-Fraktion: Änderungsantrag zur Vorlage 13/434 ? Bezuschussung der Mittagsverpflegung an städtischen Ganztagsschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Verfasser:Kellner, Johannes
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Kellner, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung, Sport und Integration Vorberatung
29.10.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung, Sport und Integration geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
06.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
2013-03-20_BMF-Speisen-und-Getraenke  

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.03.2013 hat das Bundesministerium der Finanzen die obersten Finanzbehörden der Länder über die angepasste Rechtslage zur Umsatzsteuer informiert. Inhalt des Schreibens sind Regelungen und Beispiele zur Umsatzsteuer, konkret die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken. Notwendig wurde dieses Schreiben durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes sowie des Bundesfinanzhofes.

Von dieser Rechtsprechung könnten sich auch Auswirkungen für die städtischen Ganztagsschulen ergeben. Nämlich dann, wenn die die Mittagsverpflegung durch Fördervereine organisiert wird. Da ein Förderverein als gemeinnützig anerkannt sein müsste, wäre seine Tätigkeit steuerbegünstigt und damit von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Sobald ein Förderverein allerdings mit seiner Tätigkeit Gewinne erzielt, können diese nur im Rahmen eines Zweckbetriebes steuerfrei sein. Im Falle einer Mittagsverpflegung durch Fördervereine wäre ein solcher Zweckbetrieb und damit Steuerfreiheit gegeben.

Für die Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, dass Sie im Rahmen der Ganztagsbeschulung ein hochwertiges und abwechslungsreiches Angebot der Mittagsverpflegung in Anspruch nehmen können. In Anwendung des Schreibens vom BMF könnten Speisen für städtische Schülerinnen und Schüler ggf. günstiger oder hochwertiger angeboten werden, was unter Umständen die Nachfrage erhöhen könnte. Aus diesem Grund soll die Verwaltung die konkreten steuerlichen Vorschriften prüfen und darlegen, inwieweit sie für die städtischen Ganztagsschulen angewendet werden können. Sollte eine Anwendung in Frage kommen, wären die Verpflegungs-Modelle der städtischen Ganztagsschulen zu überprüfen und zu schauen, ob das Verpflegungsangebot verbessert und oder vergünstigt werden kann. Je größer die Nachfrage bei der Mittagsverpflegung ist, umso größer sind dann auch wieder die Erträge, die sich daraus ergeben.

Das Schreiben des BMF ist dem Antrag angehängt.

Der Rat der Stadt Hildesheim möge folgendes beschließen:


Beschlussvorschlag:

1.)      Im Haushaltsjahr 2014 werden 180.000,- € für die Durchführung der Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsgrundschulen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Schlüssel für die Verteilung der Mittel zu erarbeiten.

2.)      Die Stadt Hildesheim prüft die steuerrechtlichen Vorschriften zum Thema Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsgrundschulen und legt dem Ausschuss für Schule / Bildung, Sport und Integration im 1. Quartal 2014 einen Bericht über die Prüfung und dessen Konsequenzen vor.

3.)      Soweit die Regelungen zur Steuerermäßigung für die Stadt anwendbar sind, überprüft die Stadtverwaltung die Organisation der Mittagsverpflegung daraufhin, ob sie so angepasst werden sollte, dass die Schulen die Steuerermäßigung tatsächlich in Anspruch nehmen können. Ziele wären dann ein größeres, hochwertigeres und oder günstigeres Angebot für die Schülerinnen und Schüler.

4.)      Sollte das Modell mit der Steuerermäßigung nicht praktikabel oder umsetzbar sein, ist für die Haushaltsberatungen des Haushaltes für das Jahr 2015 eine erneute Vorlage über die Notwendigkeit der Bezuschussung wie für 2014 einzubringen.

5.)      Gleichermaßen ist zu prüfen, inwieweit die Steuerermäßigungen auch für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen anzuwenden ist. Hierüber ist der Ausschuss für Jugend und Soziales ebenfalls im 1. Quartal 2014 zu unterrichten.


Anlage/n:

Schreiben des BMF vom 20.03.2013

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2013-03-20_BMF-Speisen-und-Getraenke (89 KB)      
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