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Sachverhalt:
Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder hat sich fach- und sozialpolitisch inzwischen in Deutschland durchgesetzt.
Das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch (SGB IX) führt aus, dass Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können.
Die Einrichtung von zusätzlichen integrativen Betreuungsplätzen trägt seit Jahren zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren bei, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Ab dem 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auch für Kinder im Alter von 1 - unter 3 Jahren. Um auch für diese Kinder dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, ist künftig die Einrichtung von integrativen Betreuungsplätzen in Krippengruppen erforderlich.
Kinder, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, benötigen eine zusätzliche heilpädagogische Betreuung, die in der regulären Krippen- und Kindergartenbetreuung nicht zur Verfügung steht. Auch integrative Kinder haben gem. §§ 22 ff. SGB VIII einen Rechtsanspruchs auf eine auf ihr Schicksal abgestellte adäquate Betreuung in Tageseinrichtungen.
Bereits im Jahr 2001 wurden die ersten beiden integrativen Kindergartengruppen in Hildesheimer Kindertagesstätten eingerichtet. Mittlerweile gibt es in 9 Kindertagesstätten insgesamt 48 integrative Plätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren.
Seit dem 01.08.2012 ist auch die integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen rechtlich verankert. Mehrere Sorgeberechtigte haben für ihre Kinder bereits einen Bedarf geltend gemacht. Für diesen Bereich ist neben der regulären personellen Ausstattung einer Krippengruppe eine zusätzliche Ausstattung der Gruppe mit einer heilpädagogischen Fachkraft erforderlich.
Um künftig eine bedarfsgerechte Versorgung mit integrativen Plätzen in der Stadt Hildesheim anbieten zu können, ist in städtischen Kindertagesstätten ab dem Kita-Jahr 2014/2015 sowohl die integrative Krippenbetreuung als auch eine Ausweitung der integrativen Kindergartenbetreuung vorgesehen.
Die vorhandenen integrativen Kindergartenplätze sind zum 01.08.2013 voll belegt. Trotz Einrichtung von 4 weiteren integrativen Betreuungsplätzen zum neuen Kita-Jahr haben nicht alle Kinder mit einer Behinderung oder die von einer Behinderung bedroht sind, zum Kita-Jahr 2013/2014 einen integrativen Betreuungsplatz erhalten.
Der VA hat dem Antrag 13/134-1 – Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder mit besonderem Förderbedarf – in seiner Sitzung am 29.04.2013 zugestimmt. Zielsetzung dieses Antrags ist die möglichst zeitnahe Einrichtung weiterer Betreuungsplätze für förderungsbedürftige Kinder.
In den Kindertagesstätten Körnerstr. und Familienzentrum Maluki ist zum 01.08.2014 die Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe, in der Kita Zeppelinstr. und im Familienzentrum Maluki die Einrichtung einer Krippenintegration, geplant. Sowohl in der Krippen- als auch in der Kindergartenbetreuung werden entsprechende Gruppen betreuungsplatzreduziert als integrative Gruppen weitergeführt. Es werden keine zusätzlichen Gruppen eingerichtet.
Folgende Personalstellen einer Heilpädagogin/eines Heilpädagogen sind für die integrative Betreuung erforderlich:
Kita Familienzentrum Maluki:
1 Personalstelle, 39 Std., für die integrative Kindergartengruppe
1 Personalstelle, 25 Std., für die integrative Krippenbetreuung
Folgende ergänzende Stellenanteile sind erforderlich:
2 Wochenstunden Leitungsfreistellung für die integrative Kindergartengruppe
1 Wochenstunde Leitungsfreistellung für die integrative Krippengruppe
6,5 Wochenstunden zus. geforderte Verfügungszeit für die integrative Kindergartengruppe 2,5 Wochenstunden zus. geforderte Verfügungszeit für die integrative Krippengruppe
Kita Zeppelinstr.:
1 Personalstelle, 25 Std., für die integrative Krippenbetreuung
Folgende ergänzende Stellenanteile sind erforderlich:
1 Wochenstunde Leitungsfreistellung für die integrative Krippengruppe
2,5 Wochenstunden zus. geforderte Verfügungszeit für die integrative Krippengruppe
Kita Körnerstr.:
1 Personalstelle, 39 Std., für die integrative Kindergartengruppe
Folgende ergänzende Stellenanteile sind erforderlich:
2 Wochenstunden Leitungsfreistellung für die integrative Kindergartengruppe
6,5 Wochenstunden zus. geforderte Verfügungszeit für die integrative Kindergartengruppe
Insgesamt werden für die zusätzliche integrative Betreuung 152 Wochenstunden (3,90 Stellenanteile) benötigt. Die Anhebung des Personalkostenbudgets wäre erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung von 3,90 Personalstellen mit insgesamt 152 Wochenstunden für die Einrichtung von integrativen Gruppen zum 01.08.2014 wird zugestimmt.
Das gedeckelte Personalkostenbudget wird im Jahr 2014 anteilig um 93.800,- € und ab dem Jahr 2015 um 231.000,- € angehoben.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (150 KB) | ||||
2 | öffentlich | Übersicht Personalkostenbudget (7 KB) |
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