Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/409  

Betreff: Beitritt zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologie HannIT"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Riemenschneider, Claudia
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
30.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
23.10.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
HannIT-Satzung  
öffentlich-rechtlicher Vertrag  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Die kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ bietet als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der Region Hannover (incl. Landeshauptstadt und Regionskommunen) Kommunen, Versorgungs- und Verkehrsbetrieben innovative und effiziente Lösungen auf folgenden Gebieten: Internetservices, GIS-Technologien, kommunale Anwendungen, Mobilitäts- und Planungsverfahren an. Dabei reicht das Leistungsangebot von der Bedarfsanalyse über die Programmauswahl und -installation bis zur Systembetreuung (Hard- und Software) und Rechenzentrumsdienstleistungen (RZ) sowie Schulung und Datensicherung.

 

Die Stadt Hildesheim plant, im Rahmen zukünftiger Anpassungen der IuK die Übernahme einer Trägerschaft i.H.v. 1.000 € an der kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“.

 

Ziel der Übernahme einer Trägerschaft ist die Herbeiführung der Inhousefähigkeit bei der Inanspruchnahme von Leistungen der HannIT. Auf diese Weise können einzelne Beschaffungsvorgänge vereinfacht werden. Daneben würde die Stadt Hildesheim künftig vom Knowhow der HannIT profitieren. Der Landkreis Hildesheim, der seit einigen Monaten ebenfalls eine Trägerschaft übernommen hat, berichtet durchweg von positiven Erfahrungen. Das Projekt „Zusammenführung der IuK von Stadt und Landkreis Hildesheim“ wird durch diese Trägerschaft nicht behindert, sondern sinnvoll ergänzt. Ein Anschluss- und Benutzungszwang existiert nicht.

 

Formal wird der Beitritt durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (s. Anlage 2) bewirkt.

 

Aktuell gibt es 23 Trägerkommunen, das Stammkapital beläuft sich auf 48.600 € und ist wie folgt verteilt: 25.600 € Region Hannover, alle übrigen Träger haben einen Anteil i.H.v. 1.000 € übernommen.

 

Als Anlage 1 ist die „Satzung“ beigefügt. Auf folgende wichtige Regelungen der Satzung wird hinweisen:

 

-Gem. § 1 (6) ist eine Nachschusspflicht, gem. § 1 (7) eine Haftung der Anstaltsträger für Verbindlichkeiten der Anstalt ausgeschlossen.

-In den §§ 4, 5 und 6 wird der Verwaltungsrat geregelt. Vertreter der Anstaltsträger im Verwaltungsrat ist zunächst der Hauptverwaltungsbeamte, auf dessen Vorschlag ein anderer Bediensteter benannt werden kann. Je 100.000 € abgenommene Leistung des Vorjahres erhalten die Anstaltsträger eine Stimme, max. 50 Stimmen.

-Gem. § 6 wird als ständiges Gremium ein IT-Arbeitskreis eingerichtet.

-Prüfungsbehörde ist gem. § 10 das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover.

-Die Kündigung der Trägerschaft erfolgt gem. § 14 durch Beschluss des Hauptorganes eines Anstaltsträgers zum Ende des übernächsten Jahres.

 

Die Vertretung der Stadt Hildesheim im Verwaltungsrat sowie im IT-Arbeitskreis der Hann IT soll durch die Fachbereichsleitung 16 – Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) – Frau Sauer - wahrgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.Die Stadt Hildesheim tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Kapitalanteil in Höhe von 1.000 € der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ bei. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den in der Anlage 2 beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung eines weiteren Trägers in Ergänzung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie Hannover“ vom 30.05.2011 und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT““ abzuschließen.

2.Die Bereitstellung des Kapitalanteils in Höhe von 1.000 € erfolgt im Produkt 1110500 auf dem Konto 4431000 (Geschäftsaufwendungen).

3.Die Satzung der „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

4.Die Vertretung der Stadt Hildesheim im Verwaltungsrat sowie im IT-Arbeitskreis der Hann IT wird durch die Fachbereichsleitung 16 – Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) – Frau Sauer - wahrgenommen.


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. HannIT-Satzung

2. öffentlich-rechtlicher Vertrag

3. Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HannIT-Satzung (1291 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich öffentlich-rechtlicher Vertrag (595 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Folgekostenabschätzung (208 KB)      
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