Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/434  

Betreff: Bezuschussung der Mittagsverpflegung an städtischen Ganztagsschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Mittendorf, Daniela
Federführend:51.2 Schule und Sport Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung, Sport und Integration Vorberatung
29.10.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung, Sport und Integration zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
06.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Verpflegungskonzepte an städtischen Ganztagsschulen  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

Von den 29 städtischen Schulen bieten derzeit insgesamt 18 Schulen ein Ganztagsangebot an, bei dem die Mittagsverpflegung einen elementaren Bestandteil darstellt. Die Schulen haben aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, der vorhandenen Küchen- und Mensenausstattung und der differenzierten Anzahl an Essensteilnehmern sehr unterschiedliche Bedürfnisse bei der Mittagsverpflegung, weshalb sie sich für individuelle Verpflegungssysteme entschieden haben. Die einzelnen Verpflegungsformen, Essenspreise und Organisationsformen der Essensausgabe (Elterninitiativen, externe Firmen, beschäftigte Personen, Essen in benachbarten Einrichtungen, etc.) können der Anlage entnommen werden.

 

Die Zuständigkeiten zwischen den Kommunen und dem Land Niedersachsen sind beim Thema Mittagsverpflegung nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Beide Seiten vertreten die Ansicht, dass jeweils die andere Seite für die Organisation, die Ausgabe und die Abrechnung der Mittagsverpflegung zuständig ist. Die ungeklärte Zuständigkeit darf aber nicht zu Lasten der Schulen gehen. Die Schulleitungen müssen derzeit das Thema eigenverantwortlich regeln. Hinzu kommt, dass die Refinanzierung der Personalkosten über die Einnahmen zu höheren Essenspreisen und damit zu einer stärkeren Belastung der Eltern führt.

 

Da sich nicht abzeichnet, dass das Land hier weitergehende Pflichten bei sich sieht, machen sich inzwischen vermehrt Kommunen auf den Weg und nehmen sich dem Thema Mittagsverpflegung zum Wohle ihrer Schulen an. Der Landkreis Hildesheim hat für seine Mensastandorte seit 2013 jährlich insgesamt 240.000 € im Haushalt eingeplant.

 

Ab 2014 sollten auch bei der Stadt Hildesheim - analog zu der Regelung beim Landkreis - Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Im Verhältnis der Ganztagsschülerzahl bei Stadt und Landkreis läge der städtische jährliche Zuschussbetrag bei 180.000 €. Ein entsprechender Ansatz wurde im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2014 bereits eingestellt.

 

Der Einsatz der Haushaltsmittel würde den Schulen Sicherheit geben und diese entlasten. Weiterhin soll eine größere Akzeptanz des warmen Mittagessens und möglichst einheitliche Essenspreise erreicht werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass mit dem städtischen Zuschuss ein Großteil der erforderlichen Personalkosten bzw. der Personalkostenanteile abgedeckt werden könnte. Ein sich eventuell ergebender Restbetrag wäre weiterhin beim Essensverkauf zu erwirtschaften.

 

Um einen zielgerichteten und gerechten Einsatz der Haushaltsmittel zu erreichen, sollten verschiedene Kriterien für die Aufteilung und die Höhe der Bezuschussung herangezogen werden. Hierzu zählen u.a.:

 

a) Gesamtzahl der Schüler/innen

b) Anzahl der Essensteilnehmer/innen

c) Höhe der Personalkosten bzw. Personalkostenanteile

d) angemessene Bezahlung der eingesetzten Kräfte

e) möglichst einheitliche Essenspreise an Grundschulen und an weiterführenden Schulen

 

Weil der Landkreis nur Schulträger von weiterführenden Schulen ist, die meist eine höhere Schülerzahl haben, ist die Mittagsverpflegung dort einheitlich mit festen Mensastandorten und reinen Ausgabeküchen geregelt. Bei den städtischen Schulen gibt es ganz unterschiedliche Verpflegungsmodelle: z.B. personalaufwändige Zubereitung von Tiefkühlprodukten, reine Ausgabeküchen, Essenseinnahme in benachbarten Einrichtungen, weshalb der vom Landkreis angewandte Verteilungsschlüssel nur teilweise übertragbar ist. Unter Einbeziehung der genannten Faktoren und in Kooperation mit den Schulen soll deshalb ein städtischer Verteilungsschlüssel erarbeitet werden. Hierbei soll für jeden Mensastandort grundsätzlich ein Sockelbetrag zur Verfügung stehen, der es ermöglicht, eine 450 € - Kraft einzustellen. Dies ergibt einen Jahresbetrag i.H.v. ca. 7.200 € pro Schule, inklusive der pauschalen Sozialabgaben. Darüber hinaus sollen die Schulen in Abhängigkeit der Schülerzahlen bzw. der Essensteilnehmer einen weiteren Zuschuss erhalten. Schulen, die keine eigene Essensausgabe haben und bei einem externen Anbieter die Mittagsverpflegung durchführen, sollen ebenfalls einen Zuschuss erhalten, da im Essenspreis auch ein Personalkostenanteil enthalten ist.

 

Die Haushaltsmittel sollen den Schulen zur weiteren Verwendung auf ein zu benennendes Konto ausgezahlt werden. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist zu erbringen. Im Rahmen des Finanzvertrages müssten die für die weiterführenden Schulen und Förderschulen aufgewendeten Mittel vom Landkreis anteilig refinanziert werden.


Beschlussvorschlag:

Ab dem Haushaltsjahr 2014 werden jährlich 180.000 € für die Durchführung der Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Schlüssel für die Verteilung der Mittel zu erarbeiten.


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. Verpflegungskonzepte an städtischen Ganztagsschulen

2. Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verpflegungskonzepte an städtischen Ganztagsschulen (214 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (148 KB)      
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