Stadt Hildesheim

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Auszug - Auf Antrag der CDU-Fraktion: Änderungsantrag zur Vorlage 13/434 ? Bezuschussung der Mittagsverpflegung an städtischen Ganztagsschulen  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 25.1
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
13/464 Auf Antrag der CDU-Fraktion: Änderungsantrag zur Vorlage 13/434 ? Bezuschussung der Mittagsverpflegung an städtischen Ganztagsschulen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Verfasser:Kellner, Johannes
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Kellner, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schenk wies auf die Änderung des Beschlussvorschlages hin. Unter Punkt 1 müsste es "Ab dem Haushaltsjahr" heißen. Außerdem ginge es nicht nur um die städtischen Ganztagsgrundschulen, sondern um die städtischen Ganztagsschulen. Sie bat daher um diesbezügliche Änderung der Punkte 1 und 2.

 

Herr Schröder bestätigte, dass der Begriff Ganztagsschulen korrekt sei.

 

Im Anschluss daran verlas Frau cke den Beschlussvorschlag mit den angesprochenen Änderungen.


Beschluss:

 

1.)              Ab dem Haushaltsjahr 2014 werden 180.000,- € für die Durchführung der Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Schlüssel für die Verteilung der Mittel zu erarbeiten.

2.)              Die Stadt Hildesheim prüft die steuerrechtlichen Vorschriften zum Thema Mittagsverpflegung an den städtischen Ganztagsschulen und legt dem Ausschuss für Schule / Bildung, Sport und Integration im 1. Quartal 2014 einen Bericht über die Prüfung und dessen Konsequenzen vor.

3.)              Soweit die Regelungen zur Steuerermäßigung für die Stadt anwendbar sind, überprüft die Stadtverwaltung die Organisation der Mittagsverpflegung daraufhin, ob sie so angepasst werden sollte, dass die Schulen die Steuerermäßigung tatsächlich in Anspruch nehmen können. Ziele wären dann ein größeres, hochwertigeres und oder günstigeres Angebot für die Schülerinnen und Schüler.

4.)              Sollte das Modell mit der Steuerermäßigung nicht praktikabel oder umsetzbar sein, ist für die Haushaltsberatungen des Haushaltes für das Jahr 2015 eine erneute Vorlage über die Notwendigkeit der Bezuschussung wie für 2014 einzubringen.

5.)              Gleichermaßen ist zu prüfen, inwieweit die Steuerermäßigungen auch für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen anzuwenden ist. Hierüber ist der Ausschuss für Jugend und Soziales ebenfalls im 1. Quartal 2014 zu unterrichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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