Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/348  

Betreff: Änderungen bei der Stadt Hildesheim aufgrund des Ergebnisses des Zensus 2011 bei Unterschreitung der Grenze von 100.000 Einwohnern
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Fuhrich, Svenja
Federführend:Dezernat B Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Demographie Information
10.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Information
Rat der Stadt Hildesheim Information
18.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Ergebnisses des Zensus 2011 fällt die Stadt Hildesheim unter die Grenze von 100.000 Einwohnern (99.267 Einwohner) und verliert damit auch den Status einer Großstadt.


Folgende daraus resultierende kommunalrechtliche Konsequenzen wurden hierbei auf den ersten Blick deutlich:

 

-        Die Zahl der Ratsfrauen/Ratsherren sinkt nach der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2016 von 46 auf 44.

 

-        Für das Stadtgebiet können keine Stadtbezirke mehr eingerichtet werden.

 

-        Das Quorum für die Unterstützungsunterschriften bei Einwohneranträgen ändert sich von 2,5% bzw. mindestens 8.000 Unterschriften auf 3% bzw. mindestens 2.500 Unterschriften.

 

-        Das Amt des Hauptverwaltungsbeamten ist ab dem nächsten Wechsel in der Besoldungsgruppe B 6 anstelle B 7 eingestuft. Entsprechend wird das Amt des allgemeinen Vertreters (B 5 nach B 4) und der übrigen Wahlbeamtinnen/en (B 4 nach B 3) ab der nächsten Neubesetzung eine Besoldungsgruppe niedriger eingestuft.

 

-        Nach dem Nieders. Brandschutzgesetz besteht für Städte unter 100.000 Einwohnern nicht mehr die Verpflichtung, eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten; sie haben jedoch den Brandschutz sicherzustellen. Dazu ist in Hildesheim eine Berufsfeuerwehr weiterhin erforderlich (siehe Brandschutzbedarfsplan Teil I).

 

 

Des Weiteren wurden von den Dezernaten folgende weitere, geringfügige Veränderungen mitgeteilt:

 

Dezernat A:

 

-          Veränderung der Mitgliedsbeiträge zum Städtetag/Städtebund, jedoch nur minimale Abweichungen

 

-          Veränderungen im Bereich der Stelleneinwertungen auch in gesamtstädtischer Sicht, da die Einwertungen aufgrund des KGSt-Gutachtens erfolgen. Innerhalb dieses werden die Kriterien dabei durch Größenklassen nach Einwohnern bestimmt. Die Stadt Hildesheim wird danach künftig in eine niedrigere Größenklasse fallen, was bei neuen Stellenbewertungen zu einer geringeren Eingruppierung führen kann. Einsparpotentiale sind daraus allerdings aufgrund der Besitzstandswahrung der Stelleninhaber, sowie des hohen zeitlichen Aufwands von Stelleneinwertungen kurzfristig nicht zu realisieren.

 

Dezernat B:

 

-        Im Bereich des FB Feuerwehren und Rettungsdienst gibt es keine gravierenden Veränderungen, da bei schlüsselmäßigen Verteilungen z.B. der Feuerschutzsteuer und des Beitrages für die Feuerwehrunfallkasse die Abweichungen aufgrund der neuen Einwohnerzahl geschätzt maximal 3% betragen.

 

Dezernat C und Dezernat D:

 

-        In beiden Dezernaten gibt es keine weiteren Veränderungen aufgrund des Ergebnisses des Zensus 2011.

 

Finanzielle Veränderungen im Gesamthaushalt

 

Aufgrund der geänderten Einwohnerzahl ergeben sich für die großen Summen der Erträge und Aufwendungen im Bereich Konzessionsabgabe, Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen folgende weitreichende Veränderungen:

 

Haushaltsjahr 2014

 

Das Land Niedersachsen wendet für die Berechnung der Zuweisungen einen Fünfjahresdurchschnitt an. Auf dieser Basis überschreitet Hildesheim 2014 noch die 100.000-Einwohner-Marke.

Im Jahr 2014 wird die Kreisumlage, die von der Stadt an den Landkreis zu entrichten ist, voraussichtlich um etwa 1,5 Mio. Euro absinken (Basis Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen).

Die Konzessionsabgaben, die von den Stadtwerken an die Stadt zu zahlen sind, werden um ca. 1,0 Mio. € sinken. Aufgrund der Konzessionsabgabenverordnung ist eine niedrigere Tarifstufe (bis 100.000 Einwohner) anzusetzen, was folglich auch geringere Werte pro Kilowattstunde Strom, Gas und Wasser, die von den Stadtwerken zu entrichten sind, bedeutet.

Die Schlüsselzuweisungen des Landes werden im Jahr 2014 nach ersten Berechnungen aufgrund der gesunkenen Einwohnerzahl zusätzlich um etwa 700.000 € geringer ausfallen.

 

Insgesamt ergibt dies bei vorsichtiger Betrachtung eine Ergebnisverschlechterung gegenüber den bisherigen Planungen im Haushaltsjahr 2014 von etwa 200.000 €.

 

Haushaltsjahr 2015

 

Die Schlüsselzuweisungen des Landes werden weiterhin auf Grundlage eines Einwohnerdurchschnitts der letzten fünf Jahre berechnet, was zur Folge hat, dass Hildesheim ab dem Jahr 2015 die 100.000-Einwohner-Grenze unterschreiten wird. Dadurch werden die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2015 voraussichtlich 2,5 Mio. € höher als bisher veranschlagt ausfallen, da andere Berechnungsgrößen als bei Städten über der 100.000-Einwohner-Grenze heran gezogen werden.

Die Kreisumlage wird um etwa 3 Mio. € absinken, da hier, ähnlich wie bei den Schlüsselzuweisungen, andere Berechnungsmodalitäten zum Tragen kommen.

Eine weitere Veränderung hinsichtlich der Grundlage der Berechnung der Konzessionsabgabe ist nicht zu erwarten, sodass diese weiterhin nur jährlich abhängig vom aktuellen Verbrauch bleibt.

Insgesamt ergibt dies für das Haushaltsjahr 2015 eine Ergebnisverbesserung von 5,5 Mio. € im Vergleich zu den bisher veranschlagten Haushaltsansätzen.

 

Folgejahre

 

In den Folgejahren ist sowohl bei der Kreisumlage, als auch den Schlüsselzuweisungen mit weiteren, deutlichen Entlastungen des städtischen Haushalts zu rechnen.


Anlage/n:

 

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