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Vorlage - 13/401  

Betreff: Auf Antrag der CDU-Fraktion: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bavenstedter Hauptstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Verfasser:Kellner, Johannes
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Kellner, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
06.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
18.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Bavenstedter Hauptstraße ist eine Verbindung zwischen Drispenstedt (Autobahnbrücke) und wird hinter dem Bavenstedter Sportplatz  als K 106 Richtung Einum und Hönnersum weiter geführt. Die Bavenstedter Hauptstraße führt mitten durch das Wohngebiet, innerstädtische Verkehre werden hier nicht gebündelt, vielmehr wird ein großer Teil des Durchgangsverkehrs bereits hinter der Autobahnbrücke noch ca. 50 m vor dem Ortseingangsschild von Bavenstedt über die dafür ausgebaute Maybachstraße abgeleitet.

Das Teilstück Bavenstedter Hauptstraße zwischen Schmiedestraße und Heinrich-Helmke-Straße ist ca. 150 m lang. Anlieger sind südlich Anwohner mit insgesamt 5 Grundstückszufahrten und nördlich Anwohner sowie Kirche und Kindergarten. Gegenüber dem Kindergarten befindet sich eine Bushaltestelle, die nur einseitig (Fahrtrichtung Richtung Sportplatz) von einer Stadtbuslinie bedient wird.

Der Stadtbusverkehr wird durch die beantragte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit nicht beeinträchtigt. Die Bushaltestelle befindet sich ca. 30 m hinter der Einmündung Schmiedestraße, der Bus bremst daher spätestens an dieser Einmündung ab, um an der Haltestelle zum Stehen zu kommen. An der Bushaltestelle beginnt der Bus seine Fahrt erneut, um bereits ca. 120 m weiter an der Einmündung Heinrich-Helmke-Straße wieder anzuhalten, da der Bus hier in einer 90-Grad-Kurve nach rechts in den engen Einmündungsbereich der Heinrich-Helmke-Straße nur aus dem Stand einbiegen kann. Der gesamte Streckenabschnitt zwischen Schmiedestraße und Heinrich-Helmke-Straße ist daher Brems- und Anfahrstrecke für den Stadtbusverkehr, der auf diesem Abschnitt eine Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h auch derzeit nicht erreichen kann.

Dagegen ist der Bereich vor der Kirche, insbesondere aber vor dem Kindergarten mehrfach täglich, morgens, mittags und nachmittags sehr stark von Kindern und Eltern, vor allem von Fußgängern frequentiert. Die Kinder aus dem Unterdorf und aus dem Neubaugebiet müssen alle die Bavenstedter Hauptstraße in diesem Bereich queren. Eltern, Anwohner und die Beschäftigten des Kindergartens bestätigen immer wieder ein erhebliches Gefahrenpotential durch einen PKW-Verkehr, der diesen Abschnitt mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h passiert. Dieses Gefahrenpotential kann durch die beantragte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachhaltig reduziert werden.

Aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1992 muss der Rat der Stadt Hildesheim diesen Einzelfall beschließen. Am 18.05.1992 wurde mehrheitlich beschlossen, dass unter anderem Kreisstraßen und Straßen, über die Buslinien verlaufen, nicht geeignet sind für Geschwindigkeitsbegrenzungen von unter 50 km/h. Denn diese und andere Straßen (zusätzlich noch Bundes- und Landesstraßen) sollten zusammen ein leistungsfähiges Verkehrs- und Vorbehaltsnetz für das Stadtgebiet bilden. Mit diesem Antrag soll im begründeten Einzelfall von der generellen Regelung abgewichen werden.

Der Ortsrat Bavenstedt hat sich in seinen Sitzungen am 28.05.2013 und 10.09.2013 bereits zweimal mit diesem Sachverhalt beschäftigt. Aus diesem Grund wird von einer weiteren Beteiligung abgesehen.


Beschlussvorschlag:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bavenstedter Hauptstraße(K 106) zwischen der Einmündung Schmiedestraße und Heinrich-Helmke-Straße wird – abweichend von dem Ratsbeschluss vom 18.05.1992 – auf 30 km/h abgesenkt.


Anlage/n:

 

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