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Sachverhalt:
In der Ratssitzung vom 24.06.2013 hatte der Rat der Stadt Hildesheim mehrheitlich beschlossen, dass der Flächennutzungsplan für die von HTC Rot-Weiß genutzte Fläche nicht geändert werden muss, weil er sowohl den Verbleib des Tennisclubs als auch einen Supermarkt oder andere Nutzungen erlaubt. Die Stadtverwaltung sollte ihre Planungen und Verhandlungen über diese Fläche bis zur Entscheidung über das noch zu entwickelnde Sportkonzept aussetzen.
In der Zwischenzeit ist eine neue Situation eingetreten, da der Verein in die Tennishalle und das Clubhausgebäude insbesondere aus energetischen Gesichtspunkten dringend investieren möchte und muss. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte der noch bestehende Erbbaurechtvertrag zwischen der Stadt und HTC Rot-Weiß verlängert werden, damit der Verein Klarheit über die Zukunft des Standortes und die damit verbundene notwendige Planungssicherheit erhält. Damit wird die Investition in die Tennishalle und das Clubhausgebäude rentabel. Für Bauunterhaltung und Verbesserung der energetischen Situation ist ein Investment von mindestens 100.000,- € geplant. Schon in der letzten Zeit hatte der Verein etwa 80.000,- € investiert.
Der seinerzeit geschlossene Vertrag sieht ein Vorrecht auf Verlängerung des Erbbaurechtes um weitere 40 Jahre vor. Diese Option sollte nun realisiert und umgesetzt werden. Vertragliche oder baurechtliche Hinderungsgründe werden nicht gesehen.
Beschlussvorschlag:
1.) Satz 2 des Rats-Beschlusses zur Vorlage 13/250 (Die Verwaltung wird die Planungen und Verhandlungen in Bezug auf die HTC Rot-Weiß-Fläche bis zum Beschluss über das Sportkonzept aussetzen.) wird gestrichen.
2.) Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, den Vertrag im Sinne der Optionsregelung zu verlängern. Ziel ist die Umsetzung bis zum Ende des Jahres 2013.
3.) Die Ratsgremien sind zeitnah über den Abschluss des Vertrages zu informieren.
Anlage/n:
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