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Sachverhalt:
Die Stadtwerke Hildesheim AG beabsichtigt, die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit SVHi und VuB zu ändern.
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber die Vorschriften über die ertragsteuerliche Organschaft geändert. Der Schwerpunkt dieser Änderungen lag dabei auf Gewinnabführungsverträgen mit einer GmbH als Organgesellschaft. Der nunmehr neu geregelte § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG erfordert, dass der Verweis auf § 302 Aktiengesetz dynamisch ausgestaltet sein muss.
Dies wurde zum Anlass genommen, die bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit der SVHI Stadtverkehr Hildesheim und der SWH Verwaltungs- und Betriebs-GmbH (VuB) auch redaktionell zu überarbeiten und ein allgemein gültiges Vertragswerk zu erarbeiten.
Da es sich bei den vorliegenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen um sogenannte Altverträge handelt, hat der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen eine Frist zur Ergänzung der notwendigen Passagen bis zum 31.12.2014 eingeräumt. Um bestehende Zweifelsfragen bzgl. des Veranlagungszeitraums 2014 auszuräumen ist es angeraten, die rechtzeitige wirksame Umsetzung der Vertragsänderungen bis spätestens zum 31.12.2013 in das Handelsregister der Organgesellschaft (SVHI und VuB) einzutragen.
Der wirksamen Umsetzung bedarf es eines Hauptversammlungsbeschlusses der Stadtwerke Hildesheim AG.
Die entsprechenden Beschlussfassungen soll der Aufsichtsrat der Stadtwerke AG in seiner Sitzung am 21.10.2013 vorbereiten. Folgende Beschlussfassungen für den Aufsichtsrat sind vorgesehen:
SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH
Aufsichtsrat und Vorstand der Stadtwerke Hildesheim schlagen der Hauptversammlung vor, einer Änderung des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH entsprechend der zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Anlage zuzustimmen
SWH Verwaltungs- und Betriebs-GmbH (VuB)
Aufsichtsrat und Vorstand der Stadtwerke Hildesheim schlagen der Hauptversammlung vor, einer Änderung des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der SWH Verwaltungs- und Betriebs-GmbH entsprechend der zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Anlage zuzustimmen.
Eine Synopse der vorgesehenen Änderungen der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sowie die Entwürfe der geänderten Verträge sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG wird vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hildesheim AG ermächtigt, wie folgt zu beschließen:
-Der Änderung des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH entsprechend der beigefügten Anlage1 wird zugestimmt.
-Der Änderung des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der SWH Verwaltungs- und Betriebs-GmbH entsprechend der beigefügten Anlage 3 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
1. Entwurf Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag SWH/SVHI
2. Synopse Beherrschungsverträge SVHI
3. Entwurf Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag SWH/VuB
4. Synopse Beherrschungsverträge VuB
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag SWH/SVHI (215 KB) | ||||
2 | öffentlich | Synopse Beherrschungsverträge SVHI (98 KB) | ||||
3 | öffentlich | Entwurf Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag SWH/VuB (223 KB) | ||||
4 | öffentlich | Synopse Beherrschungsverträge VuB (163 KB) |