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Sachverhalt:
1. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim hat der Aufsichtsrat der Hildesheim Marketing GmbH in seiner Sitzung am 18.06.2013 wie folgt beschlossen:
„Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung: Mit der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2013 soll die Kanzlei Großklaus & Kollegen aus Hildesheim, beauftragt werden.“
Die Beschlusskompetenz für die Ermächtigung des Vertreters der Stadt Hildesheim in der Gesellschafterversammlung der Hildesheimer Marketing Gesellschaft mbH für die Bestellung von Wirtschaftsprüfern liegt gem. § 4 Abs. 1a) der Hauptsatzung beim Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften.
2. Anforderung der variablen Einlagen
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages erbringt die Stadt Hildesheim als Gesellschafterin zur Wahrnehmung der Aufgaben und zur Erreichung des Zwecks der Gesellschaft zusätzlich variable Einlagenbeträge. Diese werden durch Gesellschafterbeschluss angefordert.
Der von der Stadt Hildesheim zu entrichtende variable Einlagenbetrag ist gem. § 7 Abs. 2 nur nachforderbar, soweit die Gesellschaft die für das jeweilige Geschäftsjahr bezeichnete und jeweilige vollständige Festbetragseinlage erhalten hat. Die Auszahlung der Festbetragseinlagen ist lt. Gesellschaftsvertrag vorgenommen worden, der Auszahlungsplan liegt als Anlage 1 bei.
Gem. § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages ergibt sich der zu entrichtende Betrag der variablen Einlagen I – IV aus der Liquiditätslage der Gesellschaft zum 31.10. des jeweiligen Geschäftsjahres und unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung. Diese ist Stand 30.08.2013 als Anlage 2 beigefügt.
Dementsprechend soll ein Betrag i.H.v. 20.000,00 € abgefordert werden. Dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der lt. Haushalt und Wirtschaftsplan vorgesehene Einlage der Stadt Hildesheim für das Jahr 2013 in Höhe von 900.000,00 € (700.000,00 € urspr. Einlage + 200.000,00 € Stadtjubiläum) sowie der gezahlten Festbetragseinlage i.H.v. 880.000,00 €.
Zusätzlich soll der als variable Einlage ausgewiesene Betrag um 75.000,00 € erhöht werden. Der Betrag wird zur Erhaltung des laufenden Betriebes benötigt und ergibt sich aus dem in der Anlage 2 ausgewiesenen Defizit.
Beschlussvorschlag:
1. (Beschluss durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften)
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Gesellschafterversammlung der Hildesheimer Marketing Gesellschaft mbH wird ermächtigt, der Bestellung der Kanzlei Großklaus & Kollegen, Hildesheim zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zuzustimmen.
2. (Vorberatung durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften und den Verwaltungsausschuss, Beschluss durch den Rat)
a.Für das Haushaltsjahr 2013 werden 75.000,00 € überplanmäßig zur Finanzierung des laufenden Betriebes der Hildesheim Marketing GmbH zur Verfügung gestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem Produkt 3670004 und dem Konto 4318000 des Dezernates D.
b.Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Gesellschafterversammlung der Hildesheimer Marketing Gesellschaft mbH wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der Liquiditätslage zum 31.10.2013, einem Beschluss über die Anforderung der variablen Einlagen in Höhe von insgesamt 95.000,00 € zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
1. Auszahlungsplan 2013
2. Liquiditätsplanung 2013
3. Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Auszahlungsplan 2013 (5 KB) | ||||
2 | öffentlich | Liquiditätsplanung 2013 (811 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (196 KB) |