Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bavenstedter Hauptstraße(K 106) zwischen der Einmündung Schmiedestraße und Heinrich-Helmke-Straße wird – abweichend von dem Ratsbeschluss vom 18.05.1992 – auf 30 km/h abgesenkt.
25.09.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 22 - zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
06.11.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 19 - zur Kenntnis genommen
18.11.2013 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 29 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bavenstedter Hauptstraße(K 106) zwischen der Einmündung Schmiedestraße und Heinrich-Helmke-Straße wird - abweichend von dem Ratsbeschluss vom 18.05.1992 - auf 30 km/h abgesenkt.