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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 03.04.2024 (öffentlicher Teil) | SI/118/23 | |||||
Ö 5 | Integriertes Quartierskonzept - "Güntherstraße" | 24/139 | |||||
Ö 6 | 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 "Lübecker Straße", hier: Satzungsbeschluss | 24/196 | |||||
Ö 7 | Bebauungsplan HN 294 "Langes Feld" und örtliche Bauvorschrift HN 294 "Langes Feld", hier: Satzungsbeschlüsse | 24/198 | |||||
Ö 8 | 2. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 "Borsigstraße", hier: - Satzungsbeschluss | 24/200 | |||||
Ö 9 | 2. Änderung des Bebauungsplan OS 285 "Wohnen an der St.-Godehard-Straße" - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung | 24/212 | |||||
Ö 10 | 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 "Nikolaistraße", hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung | 24/211 | |||||
Ö 11 | Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp | 24/084 | |||||
Ö 11.1 | Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp | 24/084-1 | |||||
Ö 11.2 | Änderungsantrag der Gruppe CDU / DIE UNABHÄNGIGEN / FDP und der SPD-Fraktion zur Vorlage 24/084: Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp | 24/242 | |||||
Ö 12 | Fortschreibung Nahverkehrsplan Hildesheim - Entwurf strategische Zielausrichtung und Information der Öffentlichkeit | 24/210 | |||||
Ö 13 | Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Berufsschulen | 24/221 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erbbaupachtvertrag zwischen Stadt und Landkreis für den Erweiterungsbau der Berufsschule auf dem Grundstück in der Von-Thünen-Straße in Hildesheim vorzubereiten. Die Beschlussvorlage zum Erbbaupachtvertrag ist den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. Basis für den Erbbaupachtzins ist der Verkehrswert des Grundstückes.
2. Die Verwaltung prüft die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung des Grundstückes in der Rathausstraße für den sozialen Wohnungsbau nach dem Auszug der Berufsschule an die Stadt Hildesheim.
Die zuständigen Fachausschüsse werden über das Ergebnis informiert und fassen den entsprechenden Beschluss.
3. Der Landkreis hat ein Mobilitätskonzept für das Bauvorhaben im Stadtfeld erstellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind zur Vermeidung der Auswirkungen des Verkehrs auf den Stadtteil umzusetzen, insbesondere 3.1 eine zusätzliche Busanbindung für die Beförderung der Berufsschüler*innen. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags wird die Übernahme sämtlicher, zusätzlich entstehender Beförderungskosten durch den Landkreis verbindlich geregelt. 3.2 die Verbesserung der Radverbindung. Die Stadt Hildesheim stellt mit dem Haushalt 2026 Planungsmittel für einen Radweg vom Hauptbahnhof bis zur Von-Thünen-Straße ein und berücksichtigt investive Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau.
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05.06.2024 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 16 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Die Vorlage wurde als behandelt in die Fraktionen verwiesen.
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05.06.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erbbaupachtvertrag zwischen Stadt und Landkreis für den Erweiterungsbau der Berufsschule auf dem Grundstück in der Von-Thünen-Straße in Hildesheim vorzubereiten. Die Beschlussvorlage zum Erbbaupachtvertrag ist den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. Basis für den Erbbaupachtzins ist der Verkehrswert des Grundstückes.
2. Die Verwaltung prüft die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung des Grundstückes in der Rathausstraße für den sozialen Wohnungsbau nach dem Auszug der Berufsschule an die Stadt Hildesheim.
Die zuständigen Fachausschüsse werden über das Ergebnis informiert und fassen den entsprechenden Beschluss.
3. Der Landkreis hat ein Mobilitätskonzept für das Bauvorhaben im Stadtfeld erstellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind zur Vermeidung der Auswirkungen des Verkehrs auf den Stadtteil umzusetzen, insbesondere
3.1 eine zusätzliche Busanbindung für die Beförderung der Berufsschüler*innen. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags wird die Übernahme sämtlicher, zusätzlich entstehender Beförderungskosten durch den Landkreis verbindlich geregelt.
3.2 die Verbesserung der Radverbindung. Die Stadt Hildesheim stellt mit dem Haushalt 2026 Planungsmittel für einen Radweg vom Hauptbahnhof bis zur Von-Thünen-Straße ein und berücksichtigt investive Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau. Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung |
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Ö 14 | Auf Antrag der Gruppe CDU / Die UNABHÄNGIGEN / FDP: Hildesheimer Geburtenwald - Konkretisierung des Konzepts | 24/121 | |||||
Ö 15 | Auf Antrag der Gruppe CDU / Die UNABHÄNGIGEN / FDP: Sachstandsbericht Dammstraße | 24/218 | |||||
Ö 16 | Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim | 24/153 | |||||
Ö 17 | Hinweisbeschilderung Partnerstädte | 24/130 | |||||
Ö 18 | Sachstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse | 24/185 | |||||
Ö 19 | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, hier: NKAG-Beiträge | 24/135 | |||||
Ö 20 | Mitteilungen | ||||||
Ö 21 | Berichte zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Projekten | ||||||
Ö 22 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 23 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 03.04.2024 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 24 | Mitteilungen | ||||||
N 25 | Berichte zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Projekten | ||||||
N 26 | Anfragen und Anregungen | ||||||