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Auszug - Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Berufsschulen  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/221 Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Berufsschulen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI
Verfasser:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Eckardt referierte den Antrag.

 

Herr Münter sagte, dass das Thema auch in Gremien diskutiert worden sei, welche es überhaupt nicht gebe. Er empfinde es so, dass man es sich leichtgemacht habe und es kein seriöses Gutachten gegeben habe. Dabei habe man versäumt, ein vernünftiges Verkehrskonzept zu entwickeln, welches einem stark gesteigerten Verkehrsaufkommen entgegnen würde. Man verspiele hier zudem die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der vorangegangenen Maßnahmen im Stadtfeld. Dies könne er als Ortsratspolitiker nicht befürworten, insbesondere deshalb, weil es Alternativen gegeben hätte. Er sei somit gegen den Antrag, auch wenn man zum Gesamtwohl der Stadt sagen müsste, dass die Berufsschulen in der Stadt verbleiben müssten. Dieser Auffassung sei er nach wie vor, weshalb die CDU zu diesem Thema auch eine aktuelle Stunde im Rat einberufen und Vorschläge hierzu unterbreitet habe. Dies sei jedoch ergebnislos geblieben. Die Vorlage führe in ihrer Entstehung und in ihrem Ergebnis zu einem falschen Ziel und müsse deshalb abgelehnt werden.

 

Herr Dr. Eckardt erwiderte bezüglich der Vorgehensweise, dass das Vorhaben hier im Gremium nun diskutiert werde und auch in der Vergangenheit bereits diskutiert worden sei. Er sei der Meinung, dass es nichts mit Hinterzimmer Politik zu tun habe, wenn man bei so wichtigen und übergreifenden Beschlüssen, auch abseits der Gremien konstruktiv miteinander rede. Davon abgesehen sei es nicht die Stadtpolitik, welche der hier einer guten Lösung entgegenstehe, sondern eine disruptiv operierende Opposition im Kreistag. Er selbst habe ebenfalls seine Zweifel geäußert, dass das Stadtfeld der richtige Ort für die Berufsschulen sei und er stimme Herrn Münter zu, dass es sich hierbei um eine Belastung für den Stadtteil und eine schwierige Entscheidung handele. Dennoch gebe es gute Argumente dafür. Zum einen hätte der Landkreis ohne die Zustimmung der Stadtpolitik den Berufsschulstandort im Stadtfeld und über eine Nachverdichtung in der Rathausstraße in der Werner-Von-Siemens-Schule umsetzen können, was dazu geführt hätte, dass die Schule zwei geteilte Standorte gehabt hätte. Außerdem habe die Kreisverwaltung die Möglichkeit gehabt, ein eigenes Grundstück im Landkreis zu nutzen. Hier habe aber die Notwendigkeit überwogen, eine wichtige Musikschule in der Stadt zu halten. Darüber hinaus gebe es das Angebot der Berufsschule, sich im Stadtfeld zu engagieren. Deshalb stehe er zu dem Ergebnis der Verhandlungen und dem hier vorliegenden Vorschlag.

 

Herr Kittel sagte, dass es um den Erhalt und das Schaffen eines attraktiven Berufsschulstandorts in Hildesheim gehe. Hier würden wichtige Fachkräfte ausgebildet werden und er stellte die gesellschaftliche Relevanz von Berufsschulen dar. Dies sei eine große Chance für Hildesheim, welche auch Arbeitsplätze beinhalte. Ein Abwandern der Berufsschule nach Alfeld oder Sarstedt könne deshalb nicht gewünscht sein. Die Gespräche zwischen den Verwaltungen zwischen Stadt und Landkreis hätten zu keinen Ergebnissen geführt, sodass die Mehrheitsgruppe die Initiative ergriffen habe. Das Grundstück im Sauteichsfeld biete der Einschätzung nach die größten Chancen bzgl. der Herman-Nohl-Schule, dass die Schülerinnen und Schüler mit anderen Verkehrsmitteln als dem Auto anreisen würden. Er wolle nicht in Abrede stellen, dass es sich um keine ideale Lösung handele, jedoch sei dies ein gangbarer Kompromiss. Dieser sei leicht zu kritisieren, eine Lösung jedoch nicht leicht zu finden.

 

Herr Eggers sagte, dass er sich als Standort die Steuerwalder Straße gewünscht hätte. Man könne auch über zwei bis drei Stockwerke hinaus in die Höhe bauen. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, das alte Gebäude schrittweise abzureißen und neu zu bauen. An dem Beschlussvorschlag irritiere ihn, dass die Stadt dazu aufgefordert werde, die Planungskosten zu übernehmen und auch den Fahrradweg zu bauen, obwohl dies ein Vorhaben des Landkreises sei. Die 100.000,- Euro, welche die Stadt für die Musikschule bekommen habe, seien in Anbetracht dessen zu wenig. Er fragte, welche Kosten durch die Planung und den Bau des Radwegs der Stadt entstehen würden. An anderer Stelle, wie etwa der Mastbergstraße, würden hingegen keine Radwege gebaut werden, obwohl diese dort dringend benötigt werden würden.

 

Frau Döring antwortete, dass aktuell keine Kosten benennbar seien, da zunächst die Trasse in der Machbarkeitsstudie festgestellt werden müsse. Natürlich werde möglichst der kürzeste Weg gewählt werden, es müssten aber zunächst alle Möglichkeiten betrachtet und abgewogen werden. Das Resultat werde dann erneut im Gremium behandelt werden, sodass ein Grundsatzbeschluss getroffen werden könne. Sie fragte bezüglich des ersten Punkts des Beschlussvorschlags, ob es richtig sei, dass die Stadtverwaltung prüfen solle, dass ein Teil des Grundstücks nicht verkauft werden solle, um noch Möglichkeiten für den Geschosswohnungsbau im Stadtfeld zu ermöglichen.

 

Herr Kittel antwortete, dass in der Planungsphase 0 von Seiten des Landkreises eine Fläche ausgeguckt worden sei und hier die Forderung bestanden habe, dass der Flächenverbrauch unter zwei Drittel gehalten und die restliche Fläche nach dem Erbbaupachtvertrag zu vergeben. Es solle entsprechend geprüft werden, inwiefern dies möglich sei. Es sei klar, dass dies Einschnitte für die eigentliche Planung um das Gelände des GAZ bedeute und eventuell sogar Auswirkungen für den sozialen Wohnungsbau habe. Deswegen sei auch der Plan, sich das Gebäude in der Rathausstraße für den zukünftigen sozialen Wohnungsbau zu sichern.

 

Herr Parlak teilte mit, dass er anders abstimmen werde als seine Gruppe. Er sehe die Lage in der Von-Thünen-Straße als geeignet, empfinde jedoch den Prozess zur Entscheidungsfindung hinter verschlossenen Türen als inakzeptabel. Deshalb werde er sich enthalten.

 

Herr Münter sagte, dass bisher immer die Faktoren Zeit und Verfügbarkeit als wichtige Kriterien genannt worden seien. Der Standort in der Von-Thünen-Straße sei aber nicht verfügbar, bevor nicht klar sei, welche Ausprägungen das GAZ haben werde. Das Gebiet werde also erst nach der Feuerwehr entwickelt und das Grundstück sei bisher weder vermessen, noch beschriftet oder erschlossen worden und existiere somit faktisch noch gar nicht. Die Zeit Komponente spreche deshalb ebenfalls gegen den Standort. Außerdem bemängelte er, dass die Argumente des Ortsrats nicht in der Diskussion berücksichtigt worden seien.

 

Frau Dr. Weber entgegnete, dass es bereits einen Bebauungsplan für das Gebiet gebe, was bei den anderen Gebieten eben nicht der Fall sei. Dies spreche eher für den Faktor Zeit, da man hier nicht bei null anfangen müsse.

 

Herr Hirbod sagte, dass er das gezeichnete Bild der Gespräche nicht sauber finde. Das entscheidende Gespräch habe nach dem zweiten Treffen stattgefunden, bei dem alle Stadtratsvertreter und Kreistagsabgeordneten eingeladen gewesen seien und die Sitzung sei hochgradig kontraproduktiv gewesen. Es sei bewundernswert gewesen, dass im Anschluss noch Akteure die Muße gefunden hätten, sich zu diesem Thema auszutauschen. Es sei von der CDU Fraktion im Kreistag ein Beschluss erzwungen worden, eine Entscheidung der Stadt in der Berufsschulfrage vor der Ratssitzung einzufordern. Er bereue es, dass sich die Mehrheitsgruppe im Kreistag dazu hinreißen lassen habe, per Beschluss eine Einigung zu erzwingen und den Termindruck aufzubauen. Er bat deshalb darum, die Kritik an die CDU Kreistagsfraktion zu richten. Die Kreistags- und Stadtratsfraktionen der einzelnen Parteien seien keineswegs homogene Vereine und es sei darum gegangen zunächst eine inhaltlich gemeinsame Linie zu finden. Auch hier müsse zäh miteinander verhandelt und um Positionen gerungen werden. Dies als Hinterzimmer Gespräch zu vermarkten empfinde er als absolut unpassend. Selbstverständlich sei der Mehrheitsgruppe klar, dass das Stadtfeld belastet werde. Deshalb habe man ein Verkehrsgutachten gefordert und nachgefragt, wie die Schülerstruktur der Herman-Nohl-Schule sei. Aktuell werde der Phase 0 des Landkreises Hildesheim und dem fragilen Verhältnis zwischen den Kreistagsgruppen Rechnung getragen. Es gehe darum, auf die im Kreistag geschaffene Situation zu reagieren und alles daran zu setzen, die Berufsschulen in Hildesheim zu erhalten. Der Landkreis habe mehrfach betont, dass es ausreichend Alternativen im Kreisgebiet gebe. Es dürfe schlussendlich nicht an der Mehrheitsgruppe im Stadtrat liegen, dass die Berufsschulen Hildesheim verlassen und mehrere Ausbildungszweige verloren gingen.


Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erbbaupachtvertrag zwischen Stadt und Landkreis für den Erweiterungsbau der Berufsschule auf dem Grundstück in der Von-Thünen-Straße in Hildesheim vorzubereiten. Die Beschlussvorlage zum Erbbaupachtvertrag ist den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. Basis für den Erbbaupachtzins ist der Verkehrswert des Grundstückes.

 

2. Die Verwaltung prüft die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung des Grundstückes in der Rathausstraße für den sozialen Wohnungsbau nach dem Auszug der Berufsschule an die Stadt Hildesheim.

 

Die zuständigen Fachausschüsse werden über das Ergebnis informiert und fassen den entsprechenden Beschluss.

 

3. Der Landkreis hat ein Mobilitätskonzept für das Bauvorhaben im Stadtfeld erstellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind zur Vermeidung der Auswirkungen des Verkehrs auf den Stadtteil umzusetzen, insbesondere

 

3.1 eine zusätzliche Busanbindung für die Beförderung der Berufsschüler*innen. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags wird die Übernahme sämtlicher, zusätzlich entstehender Beförderungskosten durch den Landkreis verbindlich geregelt.

 

3.2 die Verbesserung der Radverbindung. Die Stadt Hildesheim stellt mit dem Haushalt 2026 Planungsmittel für einen Radweg vom Hauptbahnhof bis zur Von-Thünen-Straße ein und berücksichtigt investive Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

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