Stadt Hildesheim

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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Steinmann fragte, inwieweit die neue Planung des Wasserkamps mit dem zukünftigen Klimaschutzkonzept von Stadt und Land, sowie mit den Anforderungen an den Umweltschutz vereinbar sei.

 

Frau Döring antwortete, dass im Bereich der Bauleitplanung etwaige gesetzliche Umweltauflagen vorhanden seien und ein Umweltbericht erstellt werden müsse. Hierzu würden Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen, sowie die Berücksichtigung der FFH-Richtlinie gehören. Auch das BauGB gebe Rahmenbedingungen bezüglich des Bodenschutzes vor.

 

Frau Steinmann sagte, dass sie befürchte, dass der neue Antrag diese Auflagen nicht mehr enthalte.

 

Frau Dr. Weber antwortete, dass der neue Antrag als Prüfauftrag formuliert sei und das Ergebnis erneut politisch hinterfragt werden würde.

 

Herr Münter ergänzte, dass der Antrag den Arbeitsweg auf Grundlage des Rahmenplans präzisiere. Im Anschluss folge noch der Bauleitplan, welcher dann die konkreten Ausgestaltungen offenbare und erneut eines Beschlusses bedürfe.

 

Frau Lang fragte, ob es bezüglich des Hochwasserschutzes eine Risikoanalyse gegeben habe und ob die Kosten zu einem möglichen Hochwasserschutz bereits in die Projektkosten enthalten seien.

 

Frau Döring antwortete, dass keine ingenieurwissenschaftliche Berechnung eines Zusammenhangs zwischen einer Versieglung und einem Anstieg der Innerste möglich sei. Dennoch würden die Themen Starkregen und Hochwasser sehr ernst genommen werden. Es werde eine Wasserbilanz durchgeführt und das Konzept "Schwammstadt" aufgegriffen.

 

Frau Lang fragte nach, ob es ausschließbar sei, dass durch eine zusätzliche Versiegelung die Pegelstände der Innersten ansteigen könnten.

 

Frau Döring antwortete, dass es generell richtig sei, dass wenn bundesweit immer mehr Flächen versiegelt und Flüsse begradigt werden würden, dass dies für den Hochwasserschutz nicht zuträglich sei und Retentionsräume benötigt werden würden. Es sei jedoch nicht nachweisbar, dass eine Versiegelung im Maßstab des Wasserkamp Baugebiets einen Einfluss auf die Pegelstände der Innersten hätte.

 

Frau Ahrens fragte, ob der gemeinschaftlich ausgearbeitete Kompromissvorschlag zur Einrichtung von Ladezonen in der Dammstraße ein gangbarer Weg sei.

 

Frau Döring antwortete, dass diese Frage verfrüht sei, da die Verwaltungsvorlage zunächst weiter im politischen Prozess behandelt werden müsse. Der Kompromissvorschlag werde aber selbstverständlich geprüft und in diesem Prozess ebenfalls diskutiert werden.

 

Frau Bitter fragte, warum die Verwaltung, vor dem Hintergrund von notwendigen Klimaschutzmaßnahmen, wie dem Vermeiden von Flächenversieglungen und einem gleichzeitigen Mangel an sozialem Wohnraum, das niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht anwende.

 

Frau Brouër antwortete, dass die Zweckentfremdungssatzung vorsieht, dass die Kommune selbst die Einschätzung vornehmen müsse, ob die Voraussetzungen für eine solche Satzung erfüllt seien. Hierzu müsse unter anderem ein Wohnraummangel festgestellt sein. Es gebe zwei Landesverordnungen, die sich entsprechend mit dem Thema Wohnraummangel beschäftigen würden, in welchen die Stadt Hildesheim bisher jedoch nicht gelistet sei. Es sei seit längerem angekündigt und so sei auch das Vorhaben des Landes, dass diese Verordnungen angepasst werden sollen. Hierzu gebe es auch ein Gutachten, welches noch nicht veröffentlicht sei, worin sich jedoch abzeichne, dass die Stadt Hildesheim zukünftig zu den Kommunen gehöre, welchen von Seiten des Landes einen Wohnraummangel attestiert werde. Dies reiche jedoch noch nicht aus, denn diese Voraussetzung für eine Zweckentfremdungssatzung müsste noch mit kommunalen Daten unterfüttert werden, welche wiederum in Form der Zensusdaten, einer Leerstandserfassung und einer eigenen Bevölkerungsprognose erst im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen würden. Das Land plane die beiden Verordnungen jedenfalls noch im Jahr 2024 zu ändern. Die Stadt Hildesheim werde deshalb voraussichtlich zum Ende des Jahres mit der eigenen Prüfung beginnen, welche dann im Jahr 2025 abgeschlossen werde.

 

Frau Bitter sagte, dass sie die Bedarfsanalyse für verspätet halte und fragte, wieso diese nicht schon vor Jahren stattgefunden habe.

 

Frau Brouër antwortete, dass sich das Gutachten des Landes verzögert habe und es sinnvoll sei, als Kommune auf diese Ergebnisse als Grundlage der eigenen Analyse zu warten, um auch die eigenen Kosten zu senken. Zudem müssten immer möglichst aktuelle Daten verwendet werden, da veraltete Daten rein rechtlich nicht für eine solche Satzung verwendet werden dürften. Die Stadt hätte hier also gar nicht vorarbeiten können.

 

Frau Döring ergänzte, dass eine Zweckentfremdungssatzung auf einer ordnungsbehördlichen Ebene operiere. Die Verwaltung habe in Voraussicht auf den Zeithorizont des Gutachtens alternativ vom Rat den Auftrag für ein Förderprogramm zur Aktivierung der Leerstände bekommen. Dieses sei sehr arbeitsintensiv, werde aber aktuell umgesetzt. Sie halte diesen Weg für richtig, auch wenn hiermit nicht die 1000 Leerstände beseitigt werden würden, da das Förderprogramm zum einen zu klein sei, aber auch nicht alle Leerstände hierfür prädestiniert seien. Der Leerstand müsse auch in Relation gesehen werden, denn dieser entspreche bei 56.000 Wohneinheiten in der Stadt nicht einmal der Fluktuationsreserve, den man brauche, damit Menschen innerhalb einer Stadt gut umziehen könnten.

 

Herr Warmbein fragte, ob sich die Stadt Hildesheim an die Vereinbarung des "Niedersächsischen Wegs" zwischen dem Land, Umweltverbänden und der Landwirtschaft, die Flächenversieglung in naher Zukunft gänzlich zu stoppen, gebunden fühlt und sich hier in der Verantwortung sieht bzw. Konsequenzen für Vorhaben, wie beispielsweise das Baugebiet im Wasserkamp, zieht.

 

Frau Döring antwortete, dass der Niedersächsische Weg keine Vereinbarung zwischen den Kommunen, welche die Flächenentwicklung vornehmen würden und dem Land, sondern zwischen dem Land und den Naturschutzverbänden sei. Die Konsequenzen dieser Vereinbarung für die kommunale Landschaft seien vor einigen Jahren sehr intensiv in diesem Ausschuss diskutiert worden. Die Verwaltung fühle sich darüber hinaus allgemein dazu verpflichtet, die Wohnentwicklung für die Bevölkerung in der Stadt sicherzustellen. Hier gelte der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Es sei jedoch nachgewiesen worden, dass das Innenentwicklungspotential der Stadt Hildesheim erschöpft sei. Die Entwicklung in der Pappelallee reize die letzten Flächen potentieller Innenentwicklung aus. Weitere Flächen würden nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn für die Menschen in Hildesheim darüber hinaus ein Angebot für Wohnraum geschaffen werden solle, so bleibe nur die Außenentwicklung über das Ausweisen neuer Flächen. In dieser Abwägung zwischen den Daten des Wohnraumentwicklungskonzeptes, der Flächenentwicklung und den Bedarfsträgern, welche sich ergeben würden, stehe der Stadtrat. Darüber hinaus werde die Flächenentwicklung und Neuversiegelung kritisch betrachtet und ernst genommen.


 


 

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