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Sachverhalt:
Das Plangebiet liegt im Bereich des Ortsteils Moritzberg. Nordöstlich grenzt das Areal an die Michelsenschule, westlich an die Nikolaistraße und am südlichen Planungsrand verläuft die Michelsenstraße. Der Gebäudekomplex, welcher sich auf dem Grundstück befindet, wurde ursprünglich als Firmenzentrale durch die Harzwasserwerke genutzt. Seit diese aber aus Platzgründen im Sommer 2023 ihren Standort wechselten, stehen die Gebäude im Planungsbereich leer. Nun wurde das ca. 5.500 m² große Areal durch einen Investor erworben. Dieser sieht vor, das Grundstück unter Erhaltung des Bestands als Büro- und Wohnflächenstandort zu entwickeln und durch einen Neubau nachzuverdichten.
Bisher werden Vorhaben im Geltungsbereich durch die Festsetzungen der Neufassung des Bebauungsplans HW 55 „Schützenwiese“ geregelt. Dieser setzt für den betroffenen Bereich eine Fläche für Gemeinbedarf für eine öffentliche Verwaltung fest. Um die angestrebten neuen Nutzungen planungsrechtlich abzusichern und eine Nachverdichtung zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Bei der beabsichtigten Planung handelt es sich um eine Innenentwicklung, die eine Nachverdichtung im Stadtteil Moritzberg verfolgt.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nach Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst.
I.
Eine Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs.1 BauGB hat vom 23.10.2023 bis zum 22.11.2023 stattgefunden. In diesem Rahmen sind keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben worden.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.10.2023 bis zum 22.11.2023 frühzeitig beteiligt. Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplans wurden nicht geäußert. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt (siehe anliegende Abwägungstabelle).
II.
Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB dazu beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– 01 2. Änderung des Bebauungsplan HW 55 „Nikolaistraße“
– 02 Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplan HW 55 „Nikolaistraße“
– 03 Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung der 2.Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“
– 04 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung der 2. Änderung des Be-bauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 01 2. Änderung des Bebauungsplan HW 55 „Nikolaistraße“ (683 KB) | ||||
2 | öffentlich | 02 Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplan HW 55 „Nikolaistraße“ (5436 KB) | ||||
3 | öffentlich | 03 Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung der 2.Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ (319 KB) | ||||
4 | öffentlich | 04 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung der 2. Änderung des Be-bauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ (8678 KB) |