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Sachverhalt:
Bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, die sich aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz, der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Menschen sowie dem Werterhalt des stadteigenen Anlagevermögens.
Beschlussvorschlag:
Über die von den Schulen in städtische Trägerschaft ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden in einer Datei erfasst, insbesondere mit Angaben über
Art, Ort und Umfang,
Datum der Feststellung,
Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,
die für die Beseitigung anfallenden, angefallenen oder erwarteten Kosten,
die dem zuständigen regionalen Landesamt für Schule und Bildung gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen und die Stellungnahme des Landesamtes bzw. dessen Beratungssystem Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement.
Die Unterrichtung ist notwendig, da bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen zahlreiche Vorschriften zu beachten sind, die sich aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz, der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsmäßige Nutzung von Schulbauten-/Einrichtungen dienen zudem dem Werterhalt des städtischen Aktivvermögens. Daher sollen die entsprechenden Aufgaben bestmöglich erfüllt werden. Dazu wird das zur Beschlussfassung vorgeschlagene transparente System einen evidenten Beitrag leisten.
Anlagen:
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