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Sachverhalt:
Um die notwendige Sanierung und Modernisierung der Gebäude der Walter-Gropius-Schule, der Werner-von-Siemensschule und der Herman-Nohl-Schule zeitnah in Auftrag geben zu können, ist eine schnelle Umsetzung der Grundstücksvereinbarung notwendig. Nur so kann der Berufsschulstandort Hildesheim gesichert und die Attraktivität erhalten werden. Zu berücksichtigen sind auch die verkehrlichen Anbindungen des neuen Schulstandorts. Der Landkreis prüft die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zur Sicherstellung einer zusätzlichen Busanbindung durch den RVHi vom Hauptbahnhof zur Von-Thünen-Straße. In der Verantwortung der Stadt Hildesheim liegt der Ausbau des Radweges vom Bahnhof zum neuen Standort in der Von-Thünen-Straße.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erbbaupachtvertrag zwischen Stadt und Landkreis für den Erweiterungsbau der Berufsschule auf dem Grundstück in der Von-Thünen-Straße in Hildesheim vorzubereiten. Die Beschlussvorlage zum Erbbaupachtvertrag ist den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. Basis für den Erbbaupachtzins ist der Verkehrswert des Grundstückes.
2. Die Verwaltung prüft die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung des Grundstückes in der Rathausstraße für den sozialen Wohnungsbau nach dem Auszug der Berufsschule an die Stadt Hildesheim.
Die zuständigen Fachausschüsse werden über das Ergebnis informiert und fassen den entsprechenden Beschluss.
3. Der Landkreis hat ein Mobilitätskonzept für das Bauvorhaben im Stadtfeld erstellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind zur Vermeidung der Auswirkungen des Verkehrs auf den Stadtteil umzusetzen, insbesondere
3.1 eine zusätzliche Busanbindung für die Beförderung der Berufsschüler*innen. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags wird die Übernahme sämtlicher, zusätzlich entstehender Beförderungskosten durch den Landkreis verbindlich geregelt.
3.2 die Verbesserung der Radverbindung. Die Stadt Hildesheim stellt mit dem Haushalt 2026 Planungsmittel für einen Radweg vom Hauptbahnhof bis zur Von-Thünen-Straße ein und berücksichtigt investive Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau.
Anlagen:
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