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Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf folgende Vorlagen:
18/429, 18/411, 18/067, 19/040, 19/170, 19/378, 19/426, 19/436, 20/188, 22/413, 23/104, 24/084, 24/084-1 und 24/098.
Der vorgelegte Rahmenplan soll als Grundlage für einen Bebauungsplan dienen. Die Gruppe CDU / DIE UNABHÄNGIGEN / FDP und die SPD-Fraktion unterstützen nach wie vor die Bebauung des Wasserkamps, um den dringend notwendigen Bedarf für Ein- / Zweifamilienhäuser und sozialem Wohnungsbau zu decken. Damit soll ein Angebot gerade auch für junge Familien geschaffen werden. Ebenso benötigt die Stadt attraktive Wohnflächen für den Zuzug von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Hildesheimer Unternehmen.
I.
Durch die ratsöffentliche Diskussion hat sich ergeben, dass es nur dann eine Ratsmehrheit geben kann, wenn die folgenden von der SPD-Fraktion aufgestellten zusätzlichen Bedingungen gem. Vorlage 24/098 erfüllt werden:
II.
Ebenso besteht die Notwendigkeit, die nachfolgenden Bedingungen der CDU-Fraktion aus der Vorlage 19/436 hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu erfüllen.
III.
Nach eingehender Analyse und Würdigung des vorgelegten Rahmenplans bestehen von Seiten der Gruppe CDU / Die Unabhängigen / FDP und der SPD-Fraktion jedoch Zweifel, ob die CDU-Bedingungen bei gleichzeitiger Einhaltung der SPD-Bedingungen erfüllt werden können. Vielmehr entsteht für die Stadt Hildesheim durch die Rahmenplanung ein weiteres, nicht unerhebliches Kostenrisiko.
Beispielweise stellen die geplanten Quartiersgaragen ein aktuell nicht zu bezifferndes Risko sowohl finanzieller als auch inhaltlicher Art dar. Weder konnte seitens der Verwaltung bisher schlüssig dargelegt werden, ob dieses Garagenkonzept für potenzielle Käufer, die bereits hohe Grundstückspreise zu tragen haben, attraktiv ist, noch haben die Kosten und die Refinanzierung für ein solches Konzept Aufnahme in den Wirtschaftsplan gefunden.
Weiterhin sieht das Energiekonzept des Rahmenplans Dachbegrünung mit Photovoltaik vor. Wenn jedoch Einfamilienhäuser mit PV ausgerüstet werden, so ist ein wichtiger Refinanzierungsfaktor für potenzielle Käufer auch die Ladeinfrastruktur für das eigene Elektrofahrzeug. Dieser Faktor scheidet aber aus, weil das Fahrzeug gar nicht vor dem eigenen Haus geladen werden kann.
IV.
Wir erkennen positiv an, dass von der Verwaltung versucht worden ist, sämtliche Wünsche und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung im Rahmenplan umzusetzen. Es muss aber ebenso festgestellt werden, dass es daher zu einer Regelungsflut und zahlreichen zusätzlichen Kostentreibern kommen wird, die zum jetzigen Zeitpunkt an der Wirtschaftlichkeit zweifeln lassen. In der derzeitigen finanziellen Situation, in der sich die Stadt befindet, ist daher eine Zustimmung zum städtebaulichen Rahmenplan auf der oben genannten Grundlage derzeit nicht zu verantworten.
Grundsätzlich sollte der Wirtschaftsplan inhaltlich vollständig, abgestimmt und eindeutig vorliegen. Er darf daher nicht durch bisher nicht ausreichend definierte, aber konkret dem Gesamtprojekt zurechenbaren Risiken, wie beispielsweise den Quartiersgaragen oder den bisher nicht enthaltenen Lärmschutzwall, unscharf und intransparent sein.
Die Kosten für einen Kita Neubau sind dagegen nicht in diesem Kontext zu sehen.
Aus den genannten Gründen ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Rahmenplan wird als Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Bauleitplanung und Entwicklung des Gebiets mit folgenden Vorgaben beschlossen:
Die notwendige weitere Ausarbeitung der Planungen für die Gebietsentwicklung wird veranlasst.
Anlagen:
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