Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/242  

Betreff: Änderungsantrag der Gruppe CDU / DIE UNABHÄNGIGEN / FDP und der SPD-Fraktion zur Vorlage 24/084: Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
05.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
10.06.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      

Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf folgende Vorlagen:

 

18/429, 18/411, 18/067, 19/040, 19/170, 19/378, 19/426, 19/436, 20/188, 22/413, 23/104, 24/084, 24/084-1 und 24/098.

 

Der vorgelegte Rahmenplan soll als Grundlage für einen Bebauungsplan dienen. Die Gruppe CDU / DIE UNABHÄNGIGEN / FDP und die SPD-Fraktion unterstützen nach wie vor die Bebauung des Wasserkamps, um den dringend notwendigen Bedarf für Ein- / Zweifamilienhäuser und sozialem Wohnungsbau zu decken. Damit soll ein Angebot gerade auch für junge Familien geschaffen werden. Ebenso benötigt die Stadt attraktive Wohnflächen für den Zuzug von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Hildesheimer Unternehmen.

 

 

I.

 

Durch die ratsöffentliche Diskussion hat sich ergeben, dass es nur dann eine Ratsmehrheit geben kann, wenn die folgenden von der SPD-Fraktion aufgestellten zusätzlichen Bedingungen gem. Vorlage 24/098 erfüllt werden:

 

  1. Mindestens 25 % sozialer Wohnungsbau: Mindestens 25 % der gesamten Wohneinheiten im neuen Stadtquartier Wasserkamp werden dem sozialen Wohnungsbau zugeordnet. Diese sind gleichmäßig auf die einzelnen „Inseln“ zu verteilen.

 

  1. Begrenzung der Fläche für Einfamilienhäuser: Die Fläche für Einfamilienhäuser im neuen Stadtquartier Wasserkamp darf maximal 10 % der Gesamtfläche betragen.

 

  1. Radverkehr fördern: Im Bereich des Klingeltunnels wird ein neuer Pop-up Radweg eingerichtet. Dieser dient zur möglichst schnellen Entscheidungsfindung darüber, wie der Radverkehr dort in Zukunft gestaltet wird. Die neue Radverkehrsführung ist anschließend umgehend umzusetzen.

 

  1. Verkehr im Blick: Für den Fall, dass das aktuelle Verkehrsgutachten nicht von den mittlerweile 865 geplanten Wohneinheiten ausgeht, ist ein neues Gutachten mit angepassten Werten/Zahlen zu erstellen und dem Fachausschuss vorzulegen.

 

 

II.

 

Ebenso besteht die Notwendigkeit, die nachfolgenden Bedingungen der CDU-Fraktion aus der Vorlage 19/436 hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu erfüllen.

 

  1. Das Gesamtprojekt / Gesamtgebiet Wasserkamp muss sich wirtschaftlich tragen.
    Die Projektkalkulation / Vollkostenrechnung, also die Verrechnung von Aufwand (wie u. a. Erschließungskosten, etc.) und der Erträge (Verkaufserlöse) müssen mindestens kostenneutral sein.

 

  1. Dabei darf der Verkaufspreis der einzelnen Grundstücke den aktuell üblichen Marktpreis nicht deutlich überschreiten.

 

 

III.

 

Nach eingehender Analyse und Würdigung des vorgelegten Rahmenplans bestehen von Seiten der Gruppe CDU / Die Unabhängigen / FDP und der SPD-Fraktion jedoch Zweifel, ob die CDU-Bedingungen bei gleichzeitiger Einhaltung der SPD-Bedingungen erfüllt werden können. Vielmehr entsteht für die Stadt Hildesheim durch die Rahmenplanung ein weiteres, nicht unerhebliches Kostenrisiko.

 

Beispielweise stellen die geplanten Quartiersgaragen ein aktuell nicht zu bezifferndes Risko sowohl finanzieller als auch inhaltlicher Art dar. Weder konnte seitens der Verwaltung bisher schlüssig dargelegt werden, ob dieses Garagenkonzept für potenzielle Käufer, die bereits hohe Grundstückspreise zu tragen haben, attraktiv ist, noch haben die Kosten und die Refinanzierung für ein solches Konzept Aufnahme in den Wirtschaftsplan gefunden.

 

Weiterhin sieht das Energiekonzept des Rahmenplans Dachbegrünung mit Photovoltaik vor. Wenn jedoch Einfamilienhäuser mit PV ausgerüstet werden, so ist ein wichtiger Refinanzierungsfaktor für potenzielle Käufer auch die Ladeinfrastruktur für das eigene Elektrofahrzeug. Dieser Faktor scheidet aber aus, weil das Fahrzeug gar nicht vor dem eigenen Haus geladen werden kann.

 

 

IV.

 

Wir erkennen positiv an, dass von der Verwaltung versucht worden ist, sämtliche Wünsche und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung im Rahmenplan umzusetzen. Es muss aber ebenso festgestellt werden, dass es daher zu einer Regelungsflut und zahlreichen zusätzlichen Kostentreibern kommen wird, die zum jetzigen Zeitpunkt an der Wirtschaftlichkeit zweifeln lassen. In der derzeitigen finanziellen Situation, in der sich die Stadt befindet, ist daher eine Zustimmung zum städtebaulichen Rahmenplan auf der oben genannten Grundlage derzeit nicht zu verantworten.

 

Grundsätzlich sollte der Wirtschaftsplan inhaltlich vollständig, abgestimmt und eindeutig vorliegen. Er darf daher nicht durch bisher nicht ausreichend definierte, aber konkret dem Gesamtprojekt zurechenbaren Risiken, wie beispielsweise den Quartiersgaragen oder den bisher nicht enthaltenen Lärmschutzwall, unscharf und intransparent sein.
 

Die Kosten für einen Kita Neubau sind dagegen nicht in diesem Kontext zu sehen.

 

Aus den genannten Gründen ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rahmenplan wird als Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Bauleitplanung und Entwicklung des Gebiets mit folgenden Vorgaben beschlossen:

 

  1. Die Stadt wird beauftragt zu prüfen, ob die Gründung einer Gesellschaft mit potenziellen Investoren möglich ist.

 

  1. Der Bebauungsplan und das Vermarktungskonzept werden so formuliert, dass von Investoren eigene Konzepte eingebracht werden können.

 

  1. Sollte sich das Konzept der Quartiersgaragen als nicht wirtschaftlich oder umsetzbar erweisen, wird die Verwaltung beauftragt, die Erschließung neu zu planen.

 

  1. Tiny Häuser werden nur geplant, wenn dafür Investorenbereitschaft und Marktchancen nachgewiesen werden können.

 

  1. Mindestens 25 % der gesamten Wohneinheiten werden dem sozialen Wohnungsbau zugeordnet. Diese sind auf alle „Inseln“ zu verteilen.

 

  1. Die Fläche für frei stehende Einfamilienhäuser (dazu zählen nicht Doppelhäuser, Reihenhäuser, Tiny Häuser) darf maximal 10 % der Gesamtfläche betragen.

 

  1. Im Bereich des Klingeltunnels wird ein neuer Pop-up Radweg eingerichtet. Dieser dient zur möglichst schnellen Entscheidungsfindung darüber, wie der Radverkehr dort in Zukunft gestaltet wird. Die neue Radverkehrsführung ist anschließend umgehend umzusetzen.

 

  1. Für den Fall, dass das aktuelle Verkehrsgutachten nicht von den mittlerweile 865 geplanten Wohneinheiten ausgeht, ist ein neues Gutachten mit angepassten Werten/Zahlen zu erstellen und dem Fachausschuss vorzulegen.

 

  1. Die Reihenfolge der Bauphasen wird dahingehend geändert, dass die Insel Wasserkampzentrum als zweites bebaut wird. Sollte dies aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, muss ein neuer Beschluss gefasst werden.

 

  1. Der Wirtschaftsplan wird fortlaufend geprüft und angepasst und in den zuständigen Ausschüssen jährlich vor der Haushaltseinbringung berichtet.

 

Die notwendige weitere Ausarbeitung der Planungen für die Gebietsentwicklung wird veranlasst.

 


Anlagen:

 

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