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Auszug - Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 05.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/153 Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Ratsmitglied
Verfasser:Bettels, Dirk
Federführend:Ratsmitglied Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Anmerkung zum Protokoll:

 

Stellungnahme des FB 65 zur Betreiberverantwortung:

 

Da bundesweit an der öffentlichen Infrastruktur ein stetig wachsender Sanierungsbedarf vorliegt, erhält die Betreiberverantwortung, die ihren Fokus auf Sicherheit oder auch die Vermeidung von Folgeschäden legt, eine immer größere Bedeutung. Die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung ist umfangreich und komplex und wird an verschiedenen Stellen der Verwaltung wahrgenommen. Sie umfasst bauliche, organisatorische oder auch aufklärerische Aspekte.

Eine vollständige Erfassung des Gebäudezustands einschließlich aller sicherheitsrelevanten Konstruktionen und technischen Anlagen ist auch Ziel der Stadt Hildesheim. Die Erstellung einer zentralen Übersichtsliste mit Darstellung vorliegender Mängel wurde hierzu auch bereits in Erwägung gezogen.

 

Zunächst ist allerdings ein komplexes und sehr zeit- und personalaufwendiges systematisches Erfassungsvorgehen erforderlich, welches u.a. durch geeignete Softwaretools unterstützt wird. Hierbei werden ähnliche Prüfobjekte entsprechend ihrer jeweiligen Prüfeigenschaften erfasst, geprüft und bewertet. Ein umfassendes systematisches Vorgehen befindet sich noch in der Aufbauphase. Für einzelne Aufgabenbereiche werden Fachanwendungen verwendet, die sich in der Anschaffung oder im Aufbau befinden. So werden z.B. im vierstelligen Bereich einzelne technische Anlagen wie Brandschutztüren oder Rauchmelder erfasst und hinsichtlich Wartung, Prüfung und Mangelbeseitigung verwaltet. Dieses ist ähnlich wie bei anderen Aufgabenbereichen allerdings noch nicht abgeschlossen, sondern wird noch für lange Zeit ein Arbeitsfeld darstellen. Z.B. befindet sich im Rahmen des Arbeitsschutzes auch ein Softwaretool zur Meldung und Erfassung von Mängeln in der Beschaffung. Da es sinnvoll ist, die verschiedenen umfangreichen Aufgabenbereiche der Betreiberverantwortung von Fachleuten mit den geeigneten Instrumenten, auch Softwaretools, separat zu bearbeiten, erscheint die komprimierte Erfassung in einer einzelnen Liste, wie in der Vorlage vorgeschlagen, als nicht handhabbar.

 

Da der Aufwand für die Ersterfassung erheblich ist, findet die systematische softwareunterstützte Zustandserfassung und Bewertung derzeit nur in Teilen statt, wird aber laufend ausgebaut. Erst mit Vorlage aller erforderlichen Erfassungsdaten wird sich der vollständige Handlungsbedarf an den Gebäuden präzise darstellen lassen. Allerdings wird es noch einige Zeit in Anspruch nehmen bis die systematische Handhabung der Betreiberverantwortung in allen Aspekten abgeschlossen aufgebaut ist. Dieses ist aufgrund der Komplexität allerdings auch allgemein üblich.

 

Regelmäßige Begehungen durch fest an einzelnen Gebäuden eingesetzte Hausmeister und Liegenschaftsverantwortliche stellen bis dahin die Basis für die Feststellung und Beseitigung konkreter und akuter Gefahrenpotentiale dar.

 

Grundsätzlich bleibt aber anzumerken, dass sich bei den Hildesheimer Schulgebäuden über Jahrzehnte ein erheblicher Sanierungsstau mit entsprechenden Mängeln der Bausubstanz aufgebaut hat, der trotz einer erhöhten Mittelbereitstellung in den letzten Jahren zwar gemindert aber noch nicht entscheidend beseitigt werden konnte.

 

 

 


 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig abgelehnt

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