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Auszug - Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 05.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/084 Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pilot, Daniel
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Münter sprach sich zunächst dafür aus, den Beschluss des Stadtrats zu akzeptieren und erläuterte den politischen Aushandlungsprozess, welcher den vorliegenden Änderungsantrag als Ergebnis gehabt habe. Im Anschluss referierte er den Änderungsantrag (VL 24/242).

 

Frau Dr. Weber ergänzte, dass die SPD davon überzeugt sei, dass der Rahmenplan umsetzbar sei. Hätte sie den Eindruck gehabt, dass die geforderten Rahmenpunkte nicht umsetzbar seien, wäre die SPD diesen Weg an der Stelle nicht mehr mitgegangen. Sie könne die Zweifel verstehen. Diesen solle jedoch damit Sorge getragen werden, dass weitere Änderungsmöglichkeiten offenblieben. Der nächste Schritt müsse nun aber die Umsetzung in Form des Bebauungsplans sein, welcher im Zweifel auch noch abgelehnt werden könne, sollte dieser die vorgegebenen Kriterien nicht erfüllen. Die SPD gehe aber davon aus, dass dies nicht eintreten werde. Die Änderung der Reihenfolge der Bauphasen basiere auf der Absicht, den sozialen Wohnraum so schnell wie möglich zu entwickeln.

 

Herr Köhler sagte, dass hier ein Kompromiss zwischen den Positionen der verschiedenen Parteien entstanden sei, welcher sich im Spannungsfeld zwischen sozialem Wohnungsbau und Wirtschaftlichkeit wiederfinde. Neben den politischen Interessen würden hier nun noch die Interessen der Investoren folgen. Die Befürchtung hierbei sei, dass dies zu Lasten von Natur- und Klimaschutz gehen könnte. Er forderte deshalb, den Forderungsplan des Änderungsantrags um diesen Aspekt zu erweitern. Er fragte zudem, wie der Stand der FFH Prüfung sei bzw. ob diese ohne das Vorhandensein eines tiefergehenden Bebauungskonzeptes überhaupt möglich sei.

 

Frau Dr. Weber antwortete, dass sie den Klimaschutz durch den Rahmenplan gewährleistet sehe, weshalb sie keine Veranlassung dafür sehe, dies im Änderungsantrag explizit aufzunehmen.

 

Frau Brouër ergänzte, dass es kein vergleichbares Gebiet mit einem so hohen Grünanteil gebe und man dies immer in Relation dazu sehen müsse, wie Baugebiete üblicherweise entwickelt werden würden. Den Rahmenplan, wie er der Stadtverwaltung nun vorgelegt wurde, werde als Grundlage für die Prüfung der FFH Verträglichkeit herangezogen. Bei grundsätzlichen Änderungen, wie etwa einer stärkeren Verdichtung oder eines erhöhten Autoverkehrs, müsste man tatsächlich in eine erneute Überprüfung einsteigen. Der Antrag beinhalte jedoch nichts, was den Rahmenplan grundsätzlich verändere, sodass dieser weiterhin als Grundlage dienen könne.

 

Herr Köhler fragte, ob die Vorgaben des Rahmenplans nicht durch die Beteiligung eines Investors infrage gestellt werden könnten.

 

Frau Dr. Weber antwortete, dass jedem Investor beim Betrachten des aktuellen Rahmenplans klar sein müsse, um was für eine Art von Vorhaben es sich bei dem Baugebiet handele. Es werde erwartet, dass dies dann auch entsprechend umgesetzt werde. Natürlich müsse grundlegend neu diskutiert werden, sollte sich kein Investor finden lassen, der ein solches Vorhaben für umsetzbar hält. Dies sei bisher jedoch alles hypothetisch und der Rahmenplan fungiere zunächst als klare Vorgabe.

 

Herr Bredtschneider sagte, dass es einen Genehmigungsvorbehalt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Bauleitplanung gebe. Dies sei gegenwärtig nicht der Fall, da die FFH Prüfung nicht abgeschlossen sei. Außerdem seien die Vermarktungsmöglichkeiten unklar, da nicht ersichtlich sei, wie die Preissituation auf das Marktinteresse stoße. Er schlug deshalb vor, für die Vermarktung eine professionelle Marktanalyse vornehmen zu lassen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels müsse mit vermehrten Starkregenereignissen gerechnet werden. Gleichzeitig seien die Auswirkungen der Versieglung nicht berechenbar. Hier müsse bezüglich der Präventivmaßnahmen dringend nachgebessert werden.

 

Frau Brouër antwortete, dass das Thema FFH Vorprüfung ernst genommen werde. Aktuell befinde man sich jedoch noch in der Rahmenplanung und mit Eintritt in die Bauleitplanung müssten alle notwendigen Gutachten vorliegen. Darüber hinaus werde eine ausgeglichene Wasserbilanz für das Gebiet vorgelegt werden, welche sich am Konzept einer Schwammstadt orientiere. Hierzu gebe es auch entsprechende Berechnungen.

 

Herr Kittel sagte, dass die Kostenkalkulation noch um die Gewinnmarge des Investors erhöht werden müsste. Er frage sich, wie dies am Ende noch zu marktüblichen Preisen vermarktbar bleiben solle. Außerdem merkte er an, dass mit dem Antrag einige Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Disposition stehen würden. Da hier die gesamte Erschließung infrage gestellt werde, sei er der Meinung, dass auch ein neuer Rahmenplan notwendig sei, was wiederum eines neuen Beschlusses bedürfe. Er sehe es negativ, dass die Wirtschaftlichkeit hier über die Bürgerbeteiligung gestellt werde. Die Grünen würden weiterhin gegen das Vorhaben sein.

 

Frau Dr. Weber sagte, dass sie nach wie vor hinter dem Rahmenplan stehe und auch denke, dass dieser umsetzbar sei. Hildesheim sei nicht die erste Stadt, welche ein solches Baugebiet entwickle und es werde entsprechend ein Investor mit Erfahrungen diesbezüglich gesucht. Die Nachfrage sei vorhanden und sie gehe auch davon aus, dass in Hildesheim dieser Markt bestehe. Es könne in der Umsetzung natürlich abweichende Nuancen geben, dies sei jedoch auch möglich, wenn die Stadt ein solches Vorhaben gänzlich alleine planen und umsetzen würde. Sie gehe aber davon aus, dass ein Investor gefunden werde, welche das Projekt nach den Vorgaben des Rahmenplans umsetze.

 

Herr Münter merkte an, dass die Zeitkomponente dafürspreche, keinen neuen Rahmenplan zu entwickeln und zudem sei die Stadt in eine große Vorleistung gegangen. Die Idee, einen Investor einzubinden, sei ein Vorschlag der Verwaltung gewesen. Es sei nun festgelegt worden, an welcher Stelle dieser eingebunden werde. Er verstehe zudem die kritische Haltung gegenüber einem Investor bei diesem Vorhaben nicht. Diese habe es beispielsweise beim Bauvorhaben der Feuerwache nicht gegeben.

 

Frau Brouër ergänzte, dass das Gebiet aus Kapazitätsgründen nicht aus eigenen Kräften erschlossen und vermarktet werden könne. Für sie sei jedoch wichtig, eine ergebnisoffene Prüfung zu ermöglichen, welche Vor- und Nachteile einzelner Varianten aufzeigt, da verschiedene Modelle einer Zusammenarbeit mit einem Investor denkbar seien.

 

Frau Dr. Weber antwortete, dass sie eine ergebnisoffene Prüfung befürworte.

 

Herr Münter stimmte dem zu. So sei der Satz in dem Änderungsantrag auch zu verstehen.

 

Herr Hirbod sagte, dass er Herrn Münters Auffassung für falsch halte, Ratsbeschlüsse als absolute Vorgaben zu verstehen, welche jegliche Form der Bürgerbeteiligung unterbinden würden. Es sollte weiterhin möglich und legitim sein, diese zu hinterfragen bzw. argumentativ in einen Dialog zu treten. Eine Mehrheit für die eigens aufgestellten Pläne sei natürlich legitim. Er verstehe zudem seinen Vergleich zu dem Bauvorhaben der Feuerwache nicht, da beide Vorhaben generell schwierig miteinander zu vergleichen seien und es beim GAZ hauptsächlich um Fragen der Liquidität gegangen sei. Zudem verwies er darauf, dass Menschen mit größerem Einkommen nach Studienlage eher Nutznießerinnen und Nutznießer der städtischen Infrastruktur seien und verhältnismäßig zu einem überproportionalen Anteil einkommensschwächerer Bürgerinnen und Bürger eher wenig zu finanziellen Zugewinnen der Binnenwirtschaft beitragen würden. Darüber hinaus kritisierte er die zu hohen Erbpachtzinsen, welche das Potential in der Innenentwicklung beeinträchtigen würden.


Die Vorlage wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.


 

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