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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 03.04.2024 (öffentlicher Teil) | SI/118/23 | |||||
Ö 5 | Integriertes Quartierskonzept - "Güntherstraße" | 24/139 | |||||
Ö 6 | 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 "Lübecker Straße", hier: Satzungsbeschluss | 24/196 | |||||
Ö 7 | Bebauungsplan HN 294 "Langes Feld" und örtliche Bauvorschrift HN 294 "Langes Feld", hier: Satzungsbeschlüsse | 24/198 | |||||
Ö 8 | 2. Änderung des Bebauungsplans DR 82.1 "Borsigstraße", hier: - Satzungsbeschluss | 24/200 | |||||
Ö 9 | 2. Änderung des Bebauungsplan OS 285 "Wohnen an der St.-Godehard-Straße" - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung | 24/212 | |||||
Ö 10 | 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 "Nikolaistraße", hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung | 24/211 | |||||
Ö 11 | Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp | 24/084 | |||||
Ö 11.1 | Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp | 24/084-1 | |||||
Ö 11.2 | Änderungsantrag der Gruppe CDU / DIE UNABHÄNGIGEN / FDP und der SPD-Fraktion zur Vorlage 24/084: Städtebaulicher Rahmenplan für das neue Stadtquartier Wasserkamp | 24/242 | |||||
Ö 12 | Fortschreibung Nahverkehrsplan Hildesheim - Entwurf strategische Zielausrichtung und Information der Öffentlichkeit | 24/210 | |||||
Ö 13 | Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Berufsschulen | 24/221 | |||||
Ö 14 | Auf Antrag der Gruppe CDU / Die UNABHÄNGIGEN / FDP: Hildesheimer Geburtenwald - Konkretisierung des Konzepts | 24/121 | |||||
Ö 15 | Auf Antrag der Gruppe CDU / Die UNABHÄNGIGEN / FDP: Sachstandsbericht Dammstraße | 24/218 | |||||
Ö 16 | Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim | 24/153 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Über die von den Schulen in städtische Trägerschaft ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden in einer Datei erfasst, insbesondere mit Angaben über
Art, Ort und Umfang, Datum der Feststellung, Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung, die für die Beseitigung anfallenden, angefallenen oder erwarteten Kosten, die dem zuständigen regionalen Landesamt für Schule und Bildung gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen und die Stellungnahme des Landesamtes bzw. dessen Beratungssystem Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement.
Die Unterrichtung ist notwendig, da bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen zahlreiche Vorschriften zu beachten sind, die sich aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz, der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsmäßige Nutzung von Schulbauten-/Einrichtungen dienen zudem dem Werterhalt des städtischen Aktivvermögens. Daher sollen die entsprechenden Aufgaben bestmöglich erfüllt werden. Dazu wird das zur Beschlussfassung vorgeschlagene transparente System einen evidenten Beitrag leisten.
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16.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Über die von den Schulen in städtische Trägerschaft ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden in einer Datei erfasst, insbesondere mit Angaben über
- Art, Ort und Umfang,
- Datum der Feststellung,
- Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,
- die für die Beseitigung anfallenden, angefallenen oder erwarteten Kosten,
- die dem zuständigen regionalen Landesamt für Schule und Bildung gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen und die Stellungnahme des Landesamtes bzw. dessen Beratungssystem Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement.
Die Unterrichtung ist notwendig, da bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen zahlreiche Vorschriften zu beachten sind, die sich aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz, der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsmäßige Nutzung von Schulbauten-/Einrichtungen dienen zudem dem Werterhalt des städtischen Aktivvermögens. Daher sollen die entsprechenden Aufgaben bestmöglich erfüllt werden. Dazu wird das zur Beschlussfassung vorgeschlagene transparente System einen evidenten Beitrag leisten.
Die Vorlage 24/153 - Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim - soll im kommenden Ausschuss für Schule/Bildung und Sport sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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05.06.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||
Ö 16 - abgelehnt | |||||||
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt |
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Ö 17 | Hinweisbeschilderung Partnerstädte | 24/130 | |||||
Ö 18 | Sachstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse | 24/185 | |||||
Ö 19 | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, hier: NKAG-Beiträge | 24/135 | |||||
Ö 20 | Mitteilungen | ||||||
Ö 21 | Berichte zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Projekten | ||||||
Ö 22 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 23 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 03.04.2024 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 24 | Mitteilungen | ||||||
N 25 | Berichte zu stadtentwicklungspolitisch wichtigen Projekten | ||||||
N 26 | Anfragen und Anregungen | ||||||