Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden in Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung – der Abwägungstabelle entsprechend – zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt oder nicht berücksichtigt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285 „Wohnen an der St-Godehard-Straße“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
05.06.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden in Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung - der Abwägungstabelle entsprechend - zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt oder nicht berücksichtigt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285 „Wohnen an der St-Godehard-Straße" und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.