Die Aufstellung des Bebauungsplans EN 183 und der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 „An der Großen Barnte“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
unter folgender Bedingung beschlossen:
Der Anteil von Sozialwohnungen in diesem Gebiet beträgt 33 %.
Zusätzlich werden seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen gebaut.
Es besteht eine Bauverpflichtung spätestens zwei Jahre nach Grundstückserwerb.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.
02.12.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 8.1 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Beschlussfassung wird für diesen Aufstellungsbeschluss gem. § 76 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 3 NKomVG an den Rat delegiert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
21.12.2020 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 8.1 - zurückgezogen
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung zurückgezogen.
21.12.2020 - Verwaltungsausschuss
N 12.1 - zurückgezogen
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