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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
a) Herr Bettels wollte wissen:
1. Welche Ratsgremien der Stadt Hildesheim haben in welchen Sitzungen, auf Basis welcher Vorlagen sinngemäß a) beschlossen und b) zur Kenntnis bekommen, 16 öffentliche Stellplätze in der Treibestraße aufzugeben?
2. Auf welcher Grundlage (Gesetz, Verordnung, Satzung oder sonstige Bestimmung) kann überhaupt oder im vorliegenden Fall ein privater Bauherr über die Frage des Erhalts, bzw. der Schaffung öffentlicher Parkplätze entscheiden? [Zitat HAZ vom 30. November 2020 Geschäftsführer Fischer: „Ich sehe die Notwendigkeit nicht, hier weitere Stadtparkplätze zu schaffen."]
3. In welchem Haushaltsansatz, welcher mittelfristigen Planung taucht die Sanierung, bzw. Umgestaltung der Treibestraße auf? Wann und auf welche Weise haben die politischen Vertretungen Kenntnis von dem Vorhaben einer Neugestaltung der Treibestraße erhalten bzw. diese gebilligt?
4. Welche Entschädigungen, Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen erhält die Stadt Hildesheim durch den Einnahmeverzicht auf 16 öffentliche Stellplätze a) jährlich und b) während der Gesamtlaufzeit der Nutzungsdauer der baulichen Anlage? Welche Nutzungsdauer wird für die Hochbauanlage unterstellt; Welche Nutzungsdauer für die befestigten Oberflächen? Wer trägt die künftigen (auch kalkulatorischen) Kosten für die Niederschlagswasserentwässerung der versiegelten Flächen im öffentlichen Fahrbahnbereich? Wen trifft die Unterhaltslast der neu zu schaffenden Anlagen?
5. Welche Entschädigungen, Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen erhält die Stadt Hildesheim für die dauerhafte Aufgabe des öffentlichen Straßenraums, der als Zu-/Abfahrt für die Notaufnahme des Krankenhauses künftig genutzt werden wird?
Frau Döring antwortete
1. Dass es keinen Beschluss gebe, sondern lediglich ein Vorentwurf der Straßenplanung, welche seitens des St. Bernward Krankenhauses vorgestellt worden sei, wobei die Planungsfläche über die Treibestraße hinausging. Den Umbau der Treibestraße müsse man in einem Erschließungsvertrag regeln, welcher abschließend dem Rat der Stadt vorzulegen sei.
2. Keinen privaten Bauherrn stünde die Entscheidung auf öffentlicher Fläche zu, sondern der Verwaltung. Hierzu vollziehe man, im Zuge der städtebaulichen Obliegenheiten, eine Entscheidungsvorbereitung für den Rat. Die Leitung des BK hat sich bei der Stadtverwaltung gemeldete und erklärt, dass das in der HAZ angesprochene Zitat, aus dem Zusammenhang gerissen sei.
3. Hierzu gebe es keinen Haushaltsansatz, da innerhalb des genannten Erschließungsvertrages festgelegt werden solle, dass das St. Bernward Krankenhaus die Kosten übernehme. Eine Diskussion der Umgestaltung der Treibestraße würde sich auch erst ergeben, wenn der Erschließungsvertrag abgeschlossen sei und in den Gremien behandelt wird.
4. Aktuell verhandle man darüber, wie mit der gesamten Gestaltung umgegangen werden solle. Es dürfe innerhalb des Erschließungsvertrages kein Übermaß an Forderungen geben, weshalb ein Ausgleich zwischen den baulichen Leistungen und der Einnahmen gefunden werden müsse,. Die Nutzungsdauer der baulichen Anlage liege bei 40 bis 50 Jahren. Die Niederschlagsentwässerung der Treibestraße bleibe bei der Stadt Hildesheim, auch in Bezug auf die Kosten.
5. Es handle sich nicht um eine Übertragung der Treibestraße an das St. Bernward Krankenhaus, da man die Straße als Zufahrt der dahinterliegenden Schule sowie für den Parkplatz benötige. Die Erschließung des Krankenhauses müsse jedoch gesichert sein, sodass keine Gegenleistung für die Zufahrt bestünde. Es gebe eine Zufahrtsgenehmigung, man müsse allerdings noch eine Bordsteinsenkung beantragen.
b) Herr Frischen merkte zur Projektskizze des Mobilitätskonzepts "Hildesheimer Süden" an, dass unter Punkt 7 die beabsichtigt beteiligten Akteure lückenhaft seien, da die Ortsräte sowie die Mobilitätsverbände nicht aufgelistet worden. Weiterhin wäre fraglich, ob bereits in der Vergangenheit vorangetriebene Konzepte, zum Beispiel die Verbesserung des Radverkehrs an der Marienburger Straße oder der Klingeltunnel, im Rahmen des Mobilitätskonzepts zurückgestellt und neu betrachtet oder unabhängig weiterentwickelt und realisiert werden.
Frau Brouër antwortete, dass in der Projektskizze lediglich die Umsetzungsakteure benannt worden seien. Die spätere Beteiligung der entsprechenden Gremien sei davon unbenommen. Die bereits vorangetriebenen Projekte würden unabhängig von dem Mobilitätskonzept umgesetzt werden.
c) Herr Retelsdorf fragte, wann und wie die Bewohnerinnen und Bewohner der Südstadt in die Mobilitätsplanung einbezogen, da vorerst lediglich Studierende und Beschäftigte der Universität befragt worden seien. Werde es daher weitere Befragungen geben?
Frau Brouër antwortete, dass der Fokus vorerst bei der Universität liegen würde. Weitere Umfragen, auch bei der Bedarfsermittlung, seien jedoch noch offen, wobei es sinnig sei die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie gleichzeitig künftige Nutzerinnen und Nutzer in den Prozess einzubinden. Man würde sich hierüber bei tatsächlichem Beginn der Arbeit Gedanken machen.