|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Brouër referierte die Vorlage.
Frau Zink-Tänzer referierte den TOP 12.1.
Herr Hansen bedankte sich für das Konzept. Bei einer voraussichtlich aktiven Bürgerbeteiligung sei eine Zielsetzung der Politik sehr wichtig, um die Bürger nicht in eine falsche Richtung zu leiten.
Herr Räbiger äußerte, dass der Begriff der weitestgehenden Autofreiheit innerhalb des Antrags angemerkt wurde. Grundsätzlich sei die Idee gut, man müsse nur ein Konzept ausarbeiten, wie z.B. Tiefgaragen oder ähnliches. Jedoch hieße die Autofreiheit auch eine Einschränkung für Lieferdienste innerhalb des Gebietes, wo ein entsprechendes Modell für geplant werden und vor allem geprüft werden müsse.
Herr Geister meinte, dass es nicht sinnig sei bei einer Bürgerbeteiligung vorher eine Zielsetzung festzuschreiben. Besser wäre es, die Ziele vorerst als Diskussionsgrundlage mitzunehmen.
Herr Hansen sprach sich für eine Zielsetzung aus.
Herr Kriesinger merkte an, dass das Baugebiet sehr gut geeignet sei, um günstigen Wohnraum hinzuzubekommen. Ebenso wäre dort eine gute Wohngegend, da für die Bewohnerinnen und Bewohner Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zugänglich wären.
Herr Dr. Kumme gab an, dass die Vorlage als Grundlage für die Bürgerbeteiligung dienen solle, aus dieser müsse man ein Ergebnis ziehen, dieses vorstellen und im nächsten Schritt innerhalb des Ausschusses beschließen wie weiter verfahren werden müsse, im Sinne eines Bebauungsplanes. Innerhalb des Bebauungsplanes solle man schauen was nun tatsächlich umgesetzt werden könnte. Der Zusatzantrag sei durch die gewählte Formulierung bindend an die Vorlage, wodurch sich zwingend an die weitest gehende Autofreiheit gehalten werden müsse. Problematisch wäre dies jedoch bei der Zufahrt für die Feuerwehr, Müllabfuhr oder auch den Krankentransport, weshalb keine direkte Bindung formuliert werden solle.
Frau Zink-Tänzer schlug vor innerhalb des Beschlusses „o.g." rauszunehmen.
Frau Brouër ergänzte, dass es sich bei den Stellplätzen um „Park and Ride"-Parkplätze handle, welche jedoch nicht ausgeschildert seien. Weiterhin wäre es möglich, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, eine entsprechende Stellplatzsatzung zu fassen, um von der üblichen Stellplatzforderung abzuweichen.
Herr Geister bemängelte die Formulierung und schlug vor den Beschluss insoweit zu ergänzen, als dass es eine Empfehlung sei, jedoch kein Muss.
Frau Döring antwortete, dass Zielsetzungen und Belange gem. § 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Einzelnen, innerhalb des Zielberichts und der Begründung, abgearbeitet werden müssten. Die Verwaltung müsse sich mit den Zielen auseinandersetzen, teile anschließend mit welche Ziele nicht berücksichtigt werden könnten und müsse dies entsprechend begründen.
Beschluss:
Die für die Fläche „Nördlich der Pappelallee“ formulierte städtebauliche Zielsetzung wird als Grundlage für die Gebietsentwicklung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen