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Auszug - Bebauungsplan EN 183 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 "An der Großen Barnte"; hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 02.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
20/370 Bebauungsplan EN 183 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung EN 183 "An der Großen Barnte";
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stuhlmiller, Martina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte die Vorlage.

 

Herr Räbiger referierte den Tagesordnungspunkt 8.1.

 

Herr Dr. Kumme wies auf die Stellungnahme von Herrn Baumeister hin. Seitens des Ortsrates Einum großes Interesse bestünde die Baumaßnahmen umzusetzen. Jedoch tendiere man nicht zu einer Mischung aus Mehr- und Einfamilienhäusern. Die wesentliche Flächendeckung solle mit Einfamilienhäusern angedacht sein. Des Weiteren merkte Dr. Kumme an, dass es unzulässig sei die Aufstellung eines Bebauungsplanes von Bedingungen abhängig zu machen, da man im Vorfeld nicht wüsste wie sich die Bedingungen entwickeln.

 

Frau Döring berichtete, dass Bedingungen nicht formuliert werden dürften. Eine Zielsetzung, welche der Abwägung im letztmaligem Beschluss unterläge, wäre hingegen möglich. Außerdem teilte Sie in Bezug auf den gewollten Anteil der Sozialwohnungen mit, dass im Vergleich innerhalb des Stadtgebietes 25 % an Sozialwohnungen bestehen solle. Die genannten 33 % seien für diese Art von Siedlungsstruktur nicht passend.

 

Herr Räbiger teilte mit, dass die genannten Bedingungen in eine Zielsetzung formuliert werden sollen.

 

Herr Hansen bat darum, die Abstimmungsbefugnis an den Rat zu delegieren, da sich innerhalb der Fraktion diesbezüglich noch nicht ausgetauscht werden konnte, über die Vorlage würde man jedoch gerne noch dieses Jahr abstimmen.

 

Herr Dr. Kumme gab an, dass es sich nach seinem Empfinden bei dem Zusatzantrag um eine Anregung handeln müsse. Würde man hier auf einen Antrag, welcher die vorher gefassten Beschlüsse ändere, beharren, wolle die Fraktion nicht zustimmen.

 

Herr Räbiger teilte mit, dass der Begriff der Bedingung aus der Vorlage herausgenommen und durch eine Zielsetzung ersetzt werden würde.

 

Herr Kittel merkte an, dass eines der Ziele des Neubaugebietes die Reduzierung des Bevölkerungsrückganges sei und dieses Konzept für das Problem in der Vergangenheit schon mehrere Male genutzt worden sei. Fraglich wäre daher, ob auch eine andere Vorgehensweise möglich sei. Ebenso müsse man prüfen, ob der Flächennutzungsplan dem Ganzen widerspreche.

 

Herr Eggers sagte, dass die Politik gegenüber den Ortsteilen eine Verantwortung habe und man dieses neue Bauland zugestehen müsse, um jungen Menschen das Wohnen auf dem Land zu ermöglichen.

 

Frau Döring antwortete, dass von einem Bevölkerungsrückgang in Einum nicht gesprochen werden könne, da keine Häuser leer stehen. Man möchte den älteren Bürgern ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, wofür ein Wohnungsangebot bereitgestellt werden müsse. Innerhalb des Flächennutzungsplanes habe man sich verständigt, dass den Ortsteilen mit kleinen Bebauungsflächen, bzgl. des eigenständigen Wachstums, geholfen werden solle. Ein positives Beispiel sei der Ortsteil Achtum, dort sei ein neues altersgerechtes Wohnen angeboten worden, wodurch Einfamilienhäuser innerhalb der Ortschaft frei geworden wären und diese neu bezogen werden konnten.

 

 


Beschluss:

 

Die Beschlussfassung wird für diesen Aufstellungsbeschluss gem. § 76 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 3 NKomVG an den Rat delegiert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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