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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim ist aufgrund der EU-Richtlinie 2002/49/EG verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen und einen Lärmaktionsplan zu erarbeiten. Die Lärmaktionsplanung und die Lärmkartierung sind als ein kontinuierlicher Prozess von der Europäischen Union (EU) mit einer fünfjährigen Fortschreibungsfrist verbindlich für die Gemeinden verankert. Die Stadt Hildesheim kommt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) der 3. Stufe nach. Dieser stellt eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe aus dem Jahr 2014 dar. Mit den Arbeiten ist das Büro PGT Umwelt und Verkehr GmbH aus Hannover beauftragt.
Der vorliegende Entwurf zur Lärmaktionsplanung gibt einen Überblick über den Stand der Maßnahmenplanung und –realisierung und dient als Basis der Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Fraktionen erhielten bereits die Möglichkeit, den Entwurf zusammen mit der Stadtverwaltung und dem Büro PGT Umwelt und Verkehrs GmbH zu diskutieren.
Das Beteiligungsverfahren wird, bedingt durch Corona, digital (Zugriff über Internetplattform) gewährleistet. Durch eine Pressemitteilung werden die Bürgerinnen und Bürger auf den Start des Beteiligungsverfahren aufmerksam gemacht. Eine Einbindung der Träger öffentlicher Belange ist zeitgleich vorgesehen. Anregungen und Bedenken aus der Offenlegung werden im Rahmen der Abwägung geprüft und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan übernommen.
Der Beschluss zum aktualisierten Lärmaktionsplan wird, mit dem Ergebnis der Abwägung zu den Beteiligungsverfahren, im Nachgang in den Gremien vorgestellt.
Anlage:
- Entwurfsbericht
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurfsbericht (21438 KB) |