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Vorlage - 20/405  

Betreff: Sachstandsbericht zur Vorlage 19/166 Überpflügen von Ackerrändern
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Fischer, Wolfram
Federführend:15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
02.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

In Umsetzung der Vorlage 19/166 „Überpflügen von Ackerrändern“ wurde ein aus Sicht der UNB geeigneter Stadtteil für die geforderte Überprüfung gewählt. Die Feldmark der Gemarkung Sorsum eignete sich dafür in besonderer Weise, da sich hier die Wege- und Grabenparzellen überwiegend in städtischem Eigentum befinden. Auf Basis verfügbarer Luftbilder der Jahre 2016/2018 wurden durch die UNB in der Feldmark der Gemarkung Sorsum Verdachtsflächen identifiziert. Danach waren in einem definierten Pilotgebiet zunächst zehn städtische Parzellen (Wege- und Gewässerraine) zu vermessen und auf Überpflügen aus angrenzenden Ackerflächen zu prüfen. Anliegend an die zehn städtischen Parzellen handelte es sich dabei um 15 Ackerflächen von zwölf Eigentümern.

 

Verfahren:

 

Mit Schreiben vom 21.02.2020 wurden die anliegenden Eigentümer über den Sachverhalt und die beabsichtigte Vermessung durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften informiert. Die Vermessung mittels GPS erfolgte durch den Fachbereich 66 im Monat März 2020. Im Ergebnis wurde nach Auswertung des Bildmaterials und durch Vor-Ort – Feststellung nach Abpflockung das Überpflügen von städtischen Wege- und Grabenparzellen aus sechs angrenzenden Ackerflächen, an Messpunkten in einer Größenordnung von 0,5m -1,5m, festgestellt. Am 30.03.2020 wurden die zwölf Eigentümer der angrenzenden 15 Ackerflächen über das Ergebnis informiert. Die Eigentümer der sechs angrenzenden Ackerflächen wurden gleichzeitig aufgefordert, das grenzüberschreitende Überpflügen sofort zu beenden und die Flurstückgrenzen zukünftig einzuhalten. Auf die rechtlichen Folgen bei Zuwiderhandlung wurde hingewiesen. Vorort-Termine wurden den Eigentümern angeboten und in einem Fall angenommen. In fünf Fällen erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme bzw. ein schriftlicher Austausch per Mail. Die mit gleichem Schreiben vom 30.03.2020 angekündigte Nachprüfung/Vermessung wurde durch den Fachbereich 66 im Oktober 2020 durchgeführt.

 

Ergebnis:

 

Im Ergebnis – Stand November 2020 – ist nach Überprüfung festzustellen, dass in den sechs beanstandeten Fällen das grenzüberschreitende Überpflügen beendet wurde. Die eingebrachten Pflanzungen wurden entfernt. Die Flurstückgrenzen werden beachtet und eingehalten. Der Austausch mit den Eigentümern der Landwirtschaftsflächen war konstruktiv und von Verständnis für die Forderung der Stadt Hildesheim geprägt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

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