Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 206 „Gewerbegebiet Hildesheimer Straße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Sie ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 206 „Gewerbegebiet Hildesheimer Straße“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
24.01.2012 - Ortsrat Himmelsthür
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 206 „Gewerbegebiet Hildesheimer Straße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Sie ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 206 „Gewerbegebiet Hildesheimer Straße“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
25.01.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 206 „Gewerbegebiet Hildesheimer Straße" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Sie ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 206 „Gewerbegebiet Hildesheimer Straße" und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.