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Das Plangebiet umfasst einen kleinen Teil im Nordosten des ursprünglichen Plangebietes. Es hat sich gezeigt, dass die dort festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr benötigt wird und der Schwerpunkt der Entwicklung in diesem Bereich künftig auf flugplatzaffinen Nutzungen mit direktem Zugang zum Rollfeld liegen wird. Mit der Umplanung wird das städtebauliche Ziel verfolgt, dem Verkehrslandeplatz langfristig weitere Nutzungsoptionen zu eröffnen, aktuellen Flächenengpässen entgegenzuwirken und den Landeplatz als wichtiges Infrastrukturangebot vor allem im Hinblick auf Gewerbeansiedlungen dauerhaft für die Stadt zu sichern. Die Möglichkeit eine Unterteilung in kleinere, eigenständige Einheiten bzw. Parzellen ist hingegen nicht mehr zielführend und die Straße entbehrlich.
Angesichts der geringfügigen Änderungen und der Tatsache, dass keine Grundzüge der Planung berührt werden, wurde das Verfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt und die Beschlüsse zur Aufstellung und Auslegung in einer Vorlage zusammengeführt.
Auf eine frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 konnte verzichtet werden. Stattdessen haben Vorabstimmungen mit den betroffenen Stellen stattgefunden.
Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB war in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 nicht erforderlich.
I.
Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.10.2011 bis zum 25.11.2011 beteiligt. Es wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht.
II.
In der Zeit vom 25.10.2011 bis 24.11.2011 hat der Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Es wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht.
III. Hinweise
Die textliche Festsetzung Nr. 7, die Planzeichnung und die Begründung unter 6. „Sonstige Planungsbelange“ werden um das Wort „Entsorgungsträger“ ergänzt. Damit soll verdeutlicht werden, dass unter dem allgemeinen Begriff und schon im Ursprungsplan HN 145 verwendeten Begriff „Versorgungsträger“ auch die Träger der Abwasserbeseitigung, in diesem Falle die „Stadtentwässerung Hildesheim“ fallen.
Um die Ergänzungen in der Begründung und den textlichen Festsetzungen kenntlich zu machen, wurden diese unterstrichen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplanentwurf HN 145 „Lerchenkamp Nord“, 2. Änderung (1150 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung zum Bebauungsplanentwurf (79 KB) | ||||
3 | öffentlich | Textliche Festsetzungen (29 KB) | ||||
4 | öffentlich | Schalltechnische Untersuchung (4683 KB) |