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Vorlage - 12/014  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans HN 145, "Lerchenkamp Nord"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rückert, Thorsten
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
25.01.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
05.03.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf HN 145 „Lerchenkamp Nord“, 2. Änderung  
Begründung zum Bebauungsplanentwurf  
Textliche Festsetzungen  
Schalltechnische Untersuchung  

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet umfasst einen kleinen Teil im Nordosten des ursprünglichen Plangebietes. Es hat sich gezeigt, dass die dort festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr benötigt wird und der Schwerpunkt der Entwicklung in diesem Bereich künftig auf flugplatzaffinen Nutzungen mit direktem Zugang zum Rollfeld liegen wird. Mit der Umplanung wird das städtebauliche Ziel verfolgt, dem Verkehrslandeplatz langfristig weitere Nutzungsoptionen zu eröffnen, aktuellen Flächenengpässen entgegenzuwirken und den Landeplatz als wichtiges Infrastrukturangebot vor allem im Hinblick auf Gewerbeansiedlungen dauerhaft für die Stadt zu sichern. Die Möglichkeit eine Unterteilung in kleinere, eigenständige Einheiten bzw. Parzellen ist hingegen nicht mehr zielführend und die Straße entbehrlich.

 

Angesichts der geringfügigen Änderungen und der Tatsache, dass keine Grundzüge der Planung berührt werden, wurde das Verfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt und die Beschlüsse zur Aufstellung und Auslegung in einer Vorlage zusammengeführt.

 

Auf eine frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 konnte verzichtet werden. Stattdessen haben Vorabstimmungen mit den betroffenen Stellen stattgefunden.

 

Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB war in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 nicht erforderlich.

 

I.

 

Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.10.2011 bis zum 25.11.2011 beteiligt. Es wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht.

 

II.

 

In der Zeit vom 25.10.2011 bis 24.11.2011 hat der Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Es wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht.

 

III. Hinweise

 

Die textliche Festsetzung Nr. 7, die Planzeichnung und die Begründung unter 6. Sonstige Planungsbelangewerden um das Wort Entsorgungsträgerergänzt. Damit soll verdeutlicht werden, dass unter dem allgemeinen Begriff und schon im Ursprungsplan HN 145 verwendeten Begriff Versorgungsträgerauch die Träger der Abwasserbeseitigung, in diesem Falle die Stadtentwässerung Hildesheimfallen.

 

Um die Ergänzungen in der Begründung und den textlichen Festsetzungen kenntlich zu machen, wurden diese unterstrichen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes HN 145 Lerchenkamp Nordwird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Bebauungsplanentwurf HN 145 „Lerchenkamp Nord“, 2. Änderung

2.      Begründung zum Bebauungsplanentwurf

3.      Textliche Festsetzungen

4.      Schalltechnische Untersuchung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanentwurf HN 145 „Lerchenkamp Nord“, 2. Änderung (1150 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung zum Bebauungsplanentwurf (79 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Textliche Festsetzungen (29 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Schalltechnische Untersuchung (4683 KB)      
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