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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
siehe TOP 5
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 206 „Gewerbegebiet Hildesheimer Straße" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Sie ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 206 „Gewerbegebiet Hildesheimer Straße" und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 1 Enthaltung