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Sachverhalt:
Als Ergebnis der Behördenbeteiligung wurden zur klareren Darstellung bzw. zum besseren Verständnis folgende redaktionellen Änderungen vorgenommen:
Im grünordnerischen Fachbeitrag (GOF):
S. 15 Textstelle: "Anlage Obstwiese HO/GM (3.500 m²): Das Grünland wird ein- bis zweimal jährlich mit einem Balkenmäher gemäht und das Mähgut abgeräumt (Alternativ: Schlegelmulchmahd). - Entwicklung artenreiches..."
Die Worte "(Alternativ Schlegelmulchmahd)" wurden gestrichen.
Im Umweltbericht als Teil II der Begründung:
In Kapitel 6.2 war von einer Ortsbesichtigung ein Jahr nach Beginn der Baumaßnahme die Rede. Dies wurde ergänzt, sodass nun von einer jährlichen Kontrolle in den ersten 3 Jahren nach Umsetzung und danach einer Vergrößerung der Intervalle auf 3 Jahre die Rede ist.
Hinzugefügt wurde zum besseren Verständnis: "Voraussetzung für eine wirksame Umweltüberwachung ist auch, dass die kontrollierenden Personen mit der Methodik der Niedersächsischen Biotoptypenkartierung vertraut sind, die Grundlage der Ausgleichsplanung des vorliegenden GOF und damit der Überwachungsmaßnahme ist."
Entsprechend aktualisierte Dateien des GOF sowie des Umweltberichts liegen bei.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan HO 276 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
- Umweltbericht als Teil II der Begründung
- Grünordnerischer Fachbeitrag
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Umweltbericht als Teil II der Begründung (90 KB) | ||||
2 | öffentlich | Grünordnerischer Fachbeitrag (1553 KB) |
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