Stadt Hildesheim

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Vorlage - 12/008  

Betreff: Bebauungsplan HT 225.1 "Marggrafstraße"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Himmelsthür Anhörung
24.01.2012 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
25.01.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Übersichtsplan  

Sachverhalt:

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 für die Stadt Hildesheim ist das Ziel formuliert, im Sinne einer positiven Entwicklung der Versorgungsstrukturen auch in den einzelnen Stadtteilen durch die Zusammenfassung von Läden und Märkten in zentralen Lagen eine bedarfsgerechte verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim sind diese Lagen als zentrale Versorgungsbereiche räumlich fixiert und abgegrenzt. Die Verwaltung wurde beauftragt dies in die Bauleitplanung umzusetzen.

 

Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 wurde zweimal in Teilbereichen geändert, ist teilweise funktionslos (ehemaliges Umspannwerk), entspricht insgesamt nicht der aktuellen Festsetzungssystematik für Gewerbegebiete und ist nun also auch in Bezug auf Einzelhandelsfestsetzungen neu zu strukturieren. Es ist daher geboten, den Bebauungsplan insgesamt neu zu fassen.

 

Der Teil des Gewerbegebiets Himmelsthür Nord, in dem sich der Möbelmarkt Krause, die Discoutmärkte Lidl und Netto sowie der Getränkemarkt Hol abbefinden, ist Teil des zentralen Versorgungsbereichs von Himmelsthür, wie er im aktuellen Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim dargestellt ist. Als Einzelhandelsbetriebe entsprechen diese Nutzungen an dieser Stelle den Zielen der Stadtentwicklung und sind nach aktuellem Baurecht durch Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplan zu sichern.

 

Der übrige Teil dieses Gewerbegebiets ist dagegen vorrangig dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben vorzubehalten, damit die dort vorhandenen Betriebe nicht durch Einzelhandel verdrängt oder in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Gleichzeitig wird damit die vorhandene Versorgungsstruktur für Himmelsthür wie z. B. an der Winkelstraße und An der Pauluskirche gestärkt gegenüber peripheren Lagen, die fußläufig schlechter erreichbar sind. Kraftfahrzeughandel und ähnliche Betriebsformen wirken sich hingegen auch in zentrumsferner Lage nicht negativ auf die Versorgungsstruktur aus, so dass für solche Nutzungen eine Ausnahmeregelung vorzusehen ist.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

- Anpassung der Planfestsetzungen an das aktuelle Baurecht und das Einzelhandelskonzept

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HT 225.1 Marggrafstraßewird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (157 KB)      
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