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Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 für die Stadt Hildesheim ist das Ziel formuliert, im Sinne einer positiven Entwicklung der Versorgungsstrukturen auch in den einzelnen Stadtteilen durch die Zusammenfassung von Läden und Märkten in zentralen Lagen eine bedarfsgerechte verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim sind diese Lagen als zentrale Versorgungsbereiche räumlich fixiert und abgegrenzt. Die Verwaltung wurde beauftragt dies in die Bauleitplanung umzusetzen.
Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 wurde zweimal in Teilbereichen geändert, ist teilweise funktionslos (ehemaliges Umspannwerk), entspricht insgesamt nicht der aktuellen Festsetzungssystematik für Gewerbegebiete und ist nun also auch in Bezug auf Einzelhandelsfestsetzungen neu zu strukturieren. Es ist daher geboten, den Bebauungsplan insgesamt neu zu fassen.
Der Teil des Gewerbegebiets Himmelsthür Nord, in dem sich der Möbelmarkt Krause, die Discoutmärkte Lidl und Netto sowie der Getränkemarkt „Hol ab“ befinden, ist Teil des zentralen Versorgungsbereichs von Himmelsthür, wie er im aktuellen Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim dargestellt ist. Als Einzelhandelsbetriebe entsprechen diese Nutzungen an dieser Stelle den Zielen der Stadtentwicklung und sind nach aktuellem Baurecht durch Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplan zu sichern.
Der übrige Teil dieses Gewerbegebiets ist dagegen vorrangig dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben vorzubehalten, damit die dort vorhandenen Betriebe nicht durch Einzelhandel verdrängt oder in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Gleichzeitig wird damit die vorhandene Versorgungsstruktur für Himmelsthür wie z. B. an der Winkelstraße und An der Pauluskirche gestärkt gegenüber peripheren Lagen, die fußläufig schlechter erreichbar sind. Kraftfahrzeughandel und ähnliche Betriebsformen wirken sich hingegen auch in zentrumsferner Lage nicht negativ auf die Versorgungsstruktur aus, so dass für solche Nutzungen eine Ausnahmeregelung vorzusehen ist.
Ziel und Zweck der Planung:
- Anpassung der Planfestsetzungen an das aktuelle Baurecht und das Einzelhandelskonzept
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan (157 KB) |