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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Warnecke referierte die Vorlage.
Herr Jung fragte, ob es planungsrechtlich zulässig sei, über einen gewidmeten Bereich in der vorliegenden Form zu beschließen. Er bemängelte, dass man sich auf eine Einzelnutzung festlege, die noch nicht konkret gesichert sei.
Herr Warnecke erläuterte das anzuwendende Verfahren und stellte klar, dass die Planungshoheit grundsätzlich bei der Stadt liege. Es sollten alle Optionen für eine Nutzung offen gehalten werden.
Herr Kretschmer verwies auf die Möglichkeit des Eigentümers, die Fläche zu verkaufen.
Herr Jung sah einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstücksbesitzers, wenn er das Grundstück nur für eine bestimmte Nutzung verkaufen könne.
Herr Warnecke betonte, dass Verkaufsmodalitäten nicht geklärt seien. Die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundene Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen diene aber nur der Option, das Bahnprojekt zu realisieren. Es solle ein Signal an den Zweckverband Großraum Braunschweig gegeben werden, das Bahnprojekt umzusetzen.
Herr Eggers sagte, der Eigentümer würde wissen, was für ein Grundstück er erworben habe.
Herr Warnecke bestätigte, dass der Eigentümer darüber informiert sei, dass es für das Gebiet noch keine baurechtlichen Festsetzungen gebe.
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 243 „Speicherstraße" wird beschlossen.
[§ 2 Abs. 1 BauGB]
2. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die Planungen und deren Auswirkungen mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung öffentlich zu unterrichten. [§ 3 Abs. 1 BauGB]
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1Enthaltung