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Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 für die Stadt Hildesheim ist das Ziel formuliert, im Sinne einer positiven Entwicklung der Versorgungsstrukturen auch in den einzelnen Stadtteilen durch die Zusammenfassung von Läden und Märkten in zentralen Lagen eine bedarfsgerechte verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim sind diese Lagen als zentrale Versorgungsbereiche räumlich fixiert und abgegrenzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, dies in die Bauleitplanung umzusetzen.
Dazu sind vorrangig die bestehenden Bebauungspläne für Gewerbegebiete an aktuelle Rechtsgrundlagen und die aktuellen Ziele der Stadtentwicklung anzupassen.
Der Teil des Gewerbegebiets Himmelsthür Nord, in dem sich der Möbelmarkt Krause, die Discoutmärkte Lidl und Netto sowie der Getränkemarkt „Hol ab“ befinden, ist Teil des zentralen Versorgungsbereichs von Himmelsthür, wie er im aktuellen Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim dargestellt ist. Als Einzelhandelsbetriebe entsprechen diese Nutzungen an dieser Stelle den Zielen der Stadtentwicklung und sind nach aktuellem Baurecht durch Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplan zu sichern.
Die Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplan setzt eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans voraus, der dazu analog eine Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel darzustellen hat.
Ziel und Zweck der Planung:
- Darstellung von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan (183 KB) |