Stadt Hildesheim

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Vorlage - 12/007  

Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Linnenkamp"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Himmelsthür Anhörung
24.01.2012 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
25.01.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Übersichtsplan  

Sachverhalt:

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 für die Stadt Hildesheim ist das Ziel formuliert, im Sinne einer positiven Entwicklung der Versorgungsstrukturen auch in den einzelnen Stadtteilen durch die Zusammenfassung von Läden und Märkten in zentralen Lagen eine bedarfsgerechte verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim sind diese Lagen als zentrale Versorgungsbereiche räumlich fixiert und abgegrenzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, dies in die Bauleitplanung umzusetzen.

 

Dazu sind vorrangig die bestehenden Bebauungspläne für Gewerbegebiete an aktuelle Rechtsgrundlagen und die aktuellen Ziele der Stadtentwicklung anzupassen.

 

Der Teil des Gewerbegebiets Himmelsthür Nord, in dem sich der Möbelmarkt Krause, die Discoutmärkte Lidl und Netto sowie der Getränkemarkt Hol abbefinden, ist Teil des zentralen Versorgungsbereichs von Himmelsthür, wie er im aktuellen Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim dargestellt ist. Als Einzelhandelsbetriebe entsprechen diese Nutzungen an dieser Stelle den Zielen der Stadtentwicklung und sind nach aktuellem Baurecht durch Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplan zu sichern.

 

Die Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplan setzt eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans voraus, der dazu analog eine Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel darzustellen hat.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

- Darstellung von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel

 


Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Am Linnenkampwird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (183 KB)      
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