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Die Parteien und Wählergruppen tragen in der Gesellschaft zur politischen Willensbildung bei. Dazu gehört es insbesondere im Wahlkampf, Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern auszutauschen und persönliche Gespräche zu führen. Hierbei ist es erforderlich, für die Informationsstände weniger starren Regelungen zu unterliegen und von Kosten in diesem Zusammenhang befreit zu sein. Die Sondernutzungsgebührensatzung soll entsprechend geändert werden.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 4.Änderungssatzung-der-Sondernutzungsgebührensatzung (8 KB) |