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Die Unterrichtung und Erörterung zu diesem Bebauungsplan hat in der Zeit vom 04.10.2010 bis 29.10.2010 stattgefunden. Dazu sind aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 12.11.2010 bis 17.12.2010 stattgefunden. Dabei wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
II.
Die Verbände wurden gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG i.V.m. § 38 NAGBNatSchG in der Zeit vom 20.07.2011 bis zum 25.08.2011 beteiligt. Seitens der Verbände wurden hierbei keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
III.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.10.2011 bis noch zum 28.11.2011 förmlich beteiligt. Es wurden bislang keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
In der Zeit vom 25.10.2011 bis noch zum 24.11.2011 liegt der Entwurf des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Dabei wurden bislang keine Anregungen seitens der Öffentlichkeit abgegeben.
Sofern noch abwägungsrelevante Stellungnahmen seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit eingehen wird eine Ergänzung zu dieser Vorlage nachgereicht.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan HO 276 „Louise-Cooper-Straße“ (1143 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung zum Bebauungsplan HO 276 (124 KB) | ||||
3 | öffentlich | Umweltbericht als Teil II der Begründung (89 KB) | ||||
4 | öffentlich | Grünordnerischer Fachbeitrag (1553 KB) | ||||
5 | öffentlich | Schalltechnisches Gutachten (18807 KB) |
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