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Vorlage - 11/563  

Betreff: Bebauungsplan HO 276 "Louise-Cooper-Straße"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
21.11.2011 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
25.01.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
05.03.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan HO 276 „Louise-Cooper-Straße“  
Begründung zum Bebauungsplan HO 276  
Umweltbericht als Teil II der Begründung  
Grünordnerischer Fachbeitrag  
Schalltechnisches Gutachten  

Sachverhalt:

 

Die Unterrichtung und Erörterung zu diesem Bebauungsplan hat in der Zeit vom 04.10.2010 bis 29.10.2010 stattgefunden. Dazu sind aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

 

Die frühzeitige Behördenbeteiligung § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 12.11.2010 bis 17.12.2010 stattgefunden. Dabei wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

II.

Die Verbände wurden gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG i.V.m. § 38 NAGBNatSchG in der Zeit vom 20.07.2011 bis zum 25.08.2011 beteiligt. Seitens der Verbände wurden hierbei keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

III.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.10.2011 bis noch zum 28.11.2011 förmlich beteiligt. Es wurden bislang keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

In der Zeit vom 25.10.2011 bis noch zum 24.11.2011 liegt der Entwurf des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Dabei wurden bislang keine Anregungen seitens der Öffentlichkeit abgegeben.

 

Sofern noch abwägungsrelevante Stellungnahmen seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit eingehen wird eine Ergänzung zu dieser Vorlage nachgereicht.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan HO 276 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.   Bebauungsplan HO 276Louise-Cooper-Straße

2.   Begründung zum Bebauungsplan HO 276

3.   Umweltbericht als Teil II der Begründung

4.   Grünordnerischer Fachbeitrag

5.   Schalltechnisches Gutachten

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan HO 276 „Louise-Cooper-Straße“ (1143 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung zum Bebauungsplan HO 276 (124 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Umweltbericht als Teil II der Begründung (89 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (1553 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Schalltechnisches Gutachten (18807 KB)      
Stammbaum:
11/563   Bebauungsplan HO 276 "Louise-Cooper-Straße" - Satzungsbeschluss   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
11/563-1   Bebauungsplan HO 276 "Louise-Cooper-Straße" - Satzungsbeschluss - Ergänzung   61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren   Beschlussvorlage
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