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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Prof. Dr. Gottschlich bemerkte, dass üblicherweise Investoren zu erstellende Gutachten zu zahlen hätten. Hier habe die Stadt gezahlt. Er fragte, ob es noch keine Investoren gebe.
Herr Warnecke antwortete, dass über Interessenten bereits informiert worden sei und dass die Stadtplanung die Aufgabe habe, städtische Grundstücke baureif zu machen, um Einnahmen zu erzielen. Dazu gehöre auch die Erstellung von Gutachten.
Beschluss:
Der Bebauungsplan HO 276 wird mit den Änderungen der Vorlage 11/563-1 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig