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Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 243 „Speicherstraße“ wurden in der Vergangenheit für den Güterbahnverkehr genutzt. Diese Nutzung wurde vor einigen Jahren aufgegeben und die Gleisanlagen mit Ausnahme der Hafenbahntrasse im südlichen Bereich des Plangebiets zurückgebaut.
Nach dem Rückbau hat die Stadt Hildesheim das Areal im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zunächst als gemischte Baufläche dargestellt. Die inzwischen mehrjährigen Vermarktungsversuche der Aurelis in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümerin blieben ohne Ergebnis. Die Flächen wurden zwischenzeitlich veräußert. Einen Teil der Flächen im Bereich der Römerringbrücke beabsichtigt die Energieversorgung Hildesheim als Freilager zu nutzen.
Nach Auskunft des Eisenbahnbundesamtes (EBA) sind die Flächen nach wie vor eisenbahnrechtlich gewidmet. Aktuell wird bahnseitig das Interesse verfolgt, diese Flächen für bahnbetriebliche Zwecke zu reaktivieren. Diese Zielsetzung, die die Schaffung von Arbeitsplätzen ermöglichen würde, wird aus Sicht der Verwaltung begrüßt. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans soll die Projektentwicklung planungsrechtlich gesichert werden. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses besteht die Möglichkeit, entgegenstehende Vorhaben gem. § 15 Baugesetzbuch (BauGB) bis zu zwölf Monate zurückzustellen.
Ziel und Zweck der Planung:
Sicherung der Entwicklung der Flächen für bahnbetriebliche Zwecke
Sollte sich das Verfahren konkretisieren, sind die Darstellungen im Flächennutzungsplan im Zuge eines Parallelverfahrens anzupassen.
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 243 „Speicherstraße“ wird beschlossen.
[§ 2 Abs. 1 BauGB]
2. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die Planungen und deren Auswirkungen mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung öffentlich zu unterrichten. [§ 3 Abs. 1 BauGB]
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichts-/ Lageplan (76 KB) |