Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HT 225.1 „Marggrafstraße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
Die Aufstellung des Bebauungsplans HT 225.1 „Marggrafstraße" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
einstimmig