Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan HO 276 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Beschluss:
Der Ortsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Der Bebauungsplan HO 276 wird mit den Änderungen der Vorlage 11/563-1 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
geänderter Beschluss: