Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans OS 123 „Rex-Brauns-Straße“ wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB vorbehaltlich eines positiven Anhörungsergebnisses des Ortsrates Ochtersum beschlossen. Die Aufstellung istim vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. §3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigenAushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
08.02.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans OS 123 „Rex-Brauns-Straße" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vorbehaltlich eines positiven Anhörungsergebnisses des Ortsrates Ochtersum beschlossen. Die Aufstellung ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.