Stadt Hildesheim

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Vorlage - 17/012  

Betreff: 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans HT 212 mit örtlicher Bauvorschrift "Runde Wiese"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
08.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.02.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
3. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan  
Begründung  
Verträglichkeitsgutachten  
Stellungnahme UNB  

Sachverhalt:

 

In Himmelsthür befinden sich an der Straße Runde Wiese ein Rewe- und ein Aldi-Markt. Für den Rewe-Markt besteht der Wunsch, die Verkaufsfläche um 131 qm von 1.205 qm auf 1.336 qm zu erweitern, und der Aldi-Markt soll um 173 qm von 695 qm auf 868 qm vergrößert werden.

 

Beide Märkte sind in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Hildesheim 2015 als solitäre Standorte dargestellt, deren Erweiterung empfohlen werden kann, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass damit keine negativen Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche zu erwarten sind.  Das Gutachten der CIMA Lübeck von September 2016 bestätigt die Verträglichkeit der Erweiterung der beiden Lebensmittelmärkte, so dass es sich anbietet, mit einer Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans diese Vorhaben zu ermöglichen, um damit die vorhandene Versorgungsstruktur längerfristig zu sichern.

 

Die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans HT 212 „Runde Wiese“ hat in der Zeit vom 08.11.2016 bis 07.12.2016 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurden dazu keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 10.11.2016 bis 14.12.2016 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Dazu wurden keine abwä­gungs­relevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Planänderung kann damit nun als Satzung beschlossen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans HT 212 mit örtlicher Bauvorschrift „Runde Wiese“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu der Planänderung wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans

- Begründung

- Verträglichkeitsgutachten

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 3. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan (1039 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (60 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Verträglichkeitsgutachten (2071 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Stellungnahme UNB (25 KB)      
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