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Sachverhalt:
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 für die Stadt Hildesheim ist das Ziel formuliert, im Sinne einer positiven Entwicklung der Versorgungsstrukturen auch in den einzelnen Stadtteilen durch die Zusammenfassung von Läden und Märkten in zentralen Lagen eine bedarfsgerechte verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim sind diese Lagen als zentrale Versorgungsbereiche räumlich fixiert und abgegrenzt. Die Verwaltung wurde beauftragt dies in die Bauleitplanung umzusetzen.
Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 wurde zweimal in Teilbereichen geändert, ist teilweise funktionslos (ehemaliges Umspannwerk), entspricht insgesamt nicht der aktuellen Festsetzungssystematik für Gewerbegebiete und ist nun also auch in Bezug auf Einzelhandelsfestsetzungen neu zu strukturieren. Es ist daher geboten, den Bebauungsplan insgesamt neu zu fassen.
Der Teil des Gewerbegebiets Himmelsthür Nord, in dem sich der Möbelmarkt Krause, die Discoutmärkte Lidl und Netto sowie der Getränkemarkt „Hol ab“ befinden, ist Teil des zentralen Versorgungsbereichs von Himmelsthür, wie er im aktuellen Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim dargestellt ist. Als Einzelhandelsbetriebe entsprechen diese Nutzungen an dieser Stelle den Zielen der Stadtentwicklung und sind nach aktuellem Baurecht durch Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplan zu sichern. Der übrige Teil dieses Gewerbegebiets ist dagegen vorrangig dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben vorzubehalten.
Die Unterrichtung und Erörterung zum Bebauungsplan HT 225.1 “Marggrafstraße“ hat in der Zeit vom 09.02.2012 bis 07.03.2012 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit wurden dabei keine Äußerungen abgegeben.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 13.02.2012 bis 16.03.2012 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Dazu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Mit dem vorliegenden Entwurf kann nun die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans HT 225.1 “Marggrafstraße“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Bebauungsplanentwurf
- Entwurf der Begründung
- Umweltbericht
- Grünordnerischer Fachbeitrag
- Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten
- Schalltechnisches Gutachten
- Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplanentwurf (1108 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf der Begründung (76 KB) | ||||
3 | öffentlich | Umweltbericht (82 KB) | ||||
4 | öffentlich | Grünordnerischer Fachbeitrag (1027 KB) | ||||
5 | öffentlich | Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten (1180 KB) | ||||
6 | öffentlich | Schalltechnisches Gutachten (2382 KB) | ||||
7 | öffentlich | Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde (329 KB) |