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Vorlage - 17/034  

Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplans "Renatastraße"
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
08.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.02.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Entwurfsbegründung  
Umweltbericht als Teil II der Entwurfsbegründung  
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde  

Sachverhalt:

 

An der Renatastraße soll eine Grundschule und eine Kindertagestätte errichtet werden. Zudem werden angrenzende ursprünglich für universitäre Nutzungen vorgesehene Flächen, von der HAWK nicht benötigt und sollen daher überplant werden. Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan sind die Flächen als Sondergebietsfläche „Universität, Hochschule, Fachhochschule“ sowie als gemischte Baufläche dargestellt. Die Darstellungen sollen in Wohnbaufläche und Gemeinbedarfsfläche geändert werden.

 

I.

 

Während der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die vom 06.07.2015 bis 31.07.2015 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 06.07.2015 bis zum 10.08.2015 durchgeführt. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, im Plankonzept berücksichtigt bzw. sind z. T. erst auf der Bebauungsplanebene zu berücksichtigen.

 

II.

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans liegt in der Zeit vom  20.12.2016 bis zum 23.01.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Dabei wurden vonseiten der Bürgerinnen und Bürgern bislang keine Anregungen vorgebracht.

Die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  erfolgt im Parallelverfahren vom 21.12.2016 bis zum 24.01.2017. Hier wurden bislang keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

Nach dem bisherigen Verfahrensverlauf ist davon auszugehen, dass zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans nach Ablauf der Beteiligungsfristen ein Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Sollten bis zum Ende der Auslegungsfrist bzw. Behördenbeteiligung noch abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen bzw. Stellungnahmen abgegeben werden, wird zu dieser Sitzungsvorlage eine Ergänzung nachgereicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Feststellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Renatastraße“ wird beschlossen. Die Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Renatastraße“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

- Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans

- Entwurfsbegründung

- Umweltbericht als Teil II der Entwurfsbegründung

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (1249 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurfsbegründung (60 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Umweltbericht als Teil II der Entwurfsbegründung (185 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (106 KB)      
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