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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Habenicht stellte den Inhalt der Vorlage vor.
Herr von der Lieth fragte nach, ob es nicht günstiger sein könnte, eine kontinuierliche kleinteilige Fortschreibung zu betreiben. Herr Habenicht verneinte dies, da die festgestellten Abweichungen außergewöhnlich seien. Im Normalfall hätten die ermittelten Werte eine lang andauernde Gültigkeit.
Herr Räbiger stellte eine ähnliche Problematik für den ruhenden Verkehr fest. Herr Habnicht entgegnete, dass dafür keinerlei Zahlenmaterial vorhanden sei. Auch die Anzahl der Parkplätze in der Stadt sei nicht bekannt. Die Notwendigkeit einer solchen Datenerhebung sei insb. vor dem Kostenhintergrund politisch zu überlegen.
Herr Weiß regte an, die 3 neuen Tempo 50-Teilabschnitte (ehem. Tempo 70-Zonen) und die Pflege von Grünflächen in der Fahrbahnmitte mit in die Betrachtung des Gutachtens einzubeziehen. Herr Habenicht entgegnete, dass Letzteres keine Frage des Verkehrsaufkommens sei. Allerdings seien die installierten Leitplanken evtl. nicht mehr zulässig und müssten ggf. abgebaut werden. In diesem Falle könne ohnehin nur noch Tempo 50 statt Tempo 70 gefahren werden. Es könnten dann auch die Mittelinseln einfacher sauber gehalten werden. Grundsätzlich stelle sich aber die Frage, welche Untersuchung zu welchem Zeitpunkt für welche Kosten sinnvoll sei. Dies sei auch eine Frage des Leidensdrucks.
Herr Dr. Brummer ergänzte, dass der Flächennutzungsplan (FNP) alle 10 Jahre neu aufgestellt werden solle. Dies gelte auch für den Integrierten Verkehrsentwicklungsplan (IVEP) als Bestandteil des FNP. Dafür sei ein neues Verkehrsgutachten die notw. Grundlage. Insgesamt seien im Übrigen eine Zunahme des Schwerlastverkehrs und eine Abnahme des Individualverkehrs festzustellen. Für weitere Verkehrsplanungen seien belastbare Daten erforderlich. In der Stadt seien mehr freie Parkplatze vorhanden als vielfach erwartet.
Herr Räbiger erkundigte sich nach dem Einsatz der neu angeschafften Radarmessgeräte. Herr Habenicht erklärte, dass diese für 4spurige Fahrbahnen nicht geeignet seien und in den verschiedenen Ortschaften der Stadt ständig im Einsatz seien. Herr Dr. Kumme berichtete vom temporeduzierenden Erfolg des Einsatzes dieser Geräte allein durch deren Warnwirkung.
Beschluss:
Der Beauftragung von Gutachterleistungen zur Aktualisierung des Verkehrsmodells der Stadt Hildesheim wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig