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Sachverhalt:
Das Verkehrsmodell der Stadt Hildesheim wird im Büro SHP-Ingenieure, Hannover, im Auftrag der Stadt Hildesheim geführt und aktualisiert. Die Entscheidung wurde im Zuge der Erarbeitung der Integrierten Verkehrsentwicklungsplanung getroffen, da bei der Stadt Hildesheim weder die entsprechende Soft- und Hardware noch die entsprechenden personellen Kapazitäten für den Betrieb eines Verkehrsmodells vorgehalten werden können.
In Hildesheim wurde letztmalig 2006 eine stadtweite, flächendeckende Verkehrserhebung durchgeführt. In den vergangenen Jahren erfolgten lediglich punktuelle und anlassbezogene Erhebungen, z.B. um die Neugestaltung von ausgewählten Knotenpunkten bzw. Straßenabschnitten vorzubereiten.
Das Verkehrsmodell liefert aktuell für die städtebauliche Entwicklung der Stadt keine validen Daten mehr. Diese Grundlagen sind jedoch im Hinblick auf die kurz- und mittelfristig zu realisierenden Entwicklungsprojekte dringend erforderlich, da sie als Grundlage für die Aufstellung von Bauleitplänen, die Dimensionierung von Erschließungsanlagen sowie ebenfalls für die anstehenden Aktualisierungen der Lärmaktionsplanung und der Luftreinhalteplanung wesentlich sind.
Zur Aktualisierung des Verkehrsmodells sind daher stadtweite repräsentative Erhebungen der Verkehrsstärken wie auch die Integration der städtebaulichen Entwicklungsprojekte der Vergangenheit (Bestand) und der absehbaren Zukunft (Prognose) sowie die im Straßensystem der Stadt realisierten Veränderungen der verkehrlichen Infrastruktur umzusetzen.
Für die Aktualisierung sind Verkehrserhebungen im gesamten Stadtgebiet an ca. 30 Knotenpunkte erforderlich. Zusätzlich werden zur Eichung des Verkehrsmodells aktuelle Zählungen (z. B. PvH, B1) verwendet. Änderungen der verkehrlichen Infrastruktur, z.B. eine veränderte Anzahl von Fahrstreifen, Lichtsignalanlagen, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ebenso einzuarbeiten.
Für die Aktualisierung des Verkehrsmodells werden voraussichtlich Kosten von ca. 42.000 Euro anfallen. Die erforderlichen Mittel stehen im laufenden Haushalt 2017 in den Produkten 5110300 Konto 4291000 sowie 5470000 Konto 4431000 zur Verfügung.
Gem. § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim ist die Zustimmung des Rates für eine Beauftragung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Beauftragung von Gutachterleistungen zur Aktualisierung des Verkehrsmodells der Stadt Hildesheim wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung beifügen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (192 KB) |