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Sachverhalt:
Auf den Flächen entlang der Rex-Brauns-Straße sind seit Ende der 1960-er Jahre auf Grundlage des Bebauungsplanes OS 123 verschiedene gewerbliche Nutzungen und Einzelhandelsnutzungen entstanden. Im nördlichen Bereich (Adolf-Kolpingstraße / Kopernikusstraße) gibt es aufgrund der damaligen Festsetzung eines Mischgebiets zudem Wohnnutzungen. Durch spätere Flächenausweisungen angrenzend an das Plangebiet liegen diese Misch- und Gewerbegebiete mittlerweile inmitten von Wohngebieten. Darüber hinaus ist der Bereich an der Rex-Brauns-Straße im fortgeschriebenen Einzelhandelskonzept als Zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen. Inzwischen gab es einige gebietsverträgliche Nutzungsänderungen im Plangebiet. Die Entwicklung des Plangebietes ist bislang sehr stabil.
Seit längerem ist geplant, den bestehenden Lebensmittelmarkt an der Rex-Brauns-Straße, insbesondere aus Gründen der Verkehrsbelastung für die umgrenzenden Wohngebiete, an den Ortsrand zu verlegen. Diese planerische Absicht hat nach wie vor Bestand. Im Jahr 2005 ist hierfür Planungsrecht geschaffen worden (OS 286 Eichholz). Eine verträgliche und qualitätsvolle Nachnutzung dieser Flächen ist zur positiven Weiterentwicklung des Plangebietes zu gewährleisten.
Derzeit liegt ein Antrag zur Errichtung einer Spielhalle in einer ehemaligen Gewerbehalle vor. Im Plangebiet sind solche Vergnügungsstätten derzeit ausnahmsweise zulässig. Zur Sicherung einer qualitätsvollen Weiterentwicklung und Umstrukturierung des zentralen Versorgungsbereiches Ochtersum sowie zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf die umliegenden Wohnnutzungen soll der Bebauungsplan geändert werden. Um dem Eintreten eines „Trading-Down-Effektes“ frühzeitig entgegenzuwirken ist es daher geboten, städtebaulich nicht verträgliche Nutzungen wie Vergnügungsstätten für das Plangebiet auszuschließen.
Ziel und Zweck der Planung:
Sicherung einer qualitätsvollen Weiterentwicklung und Umstrukturierung des zentralen Versorgungsbereiches Ochtersum.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans OS 123 „Rex-Brauns-Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vorbehaltlich eines positiven Anhörungsergebnisses des Ortsrates Ochtersum beschlossen. Die Aufstellung ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Übersichtsplan
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan (276 KB) |