Stadt Hildesheim

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Vorlage - 17/024  

Betreff: Umsetzungsmöglichkeiten der Handlungsempfehlungen im "Wohnraumkonzept Hildesheim"
- Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Veenhuis, Michael
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
08.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Information
14.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis genommen   

 

Sachverhalt:

 

Mit der Vorlage 15/358-1 wurde folgender, ergänzender Beschluss zur Vorlage 15/358 gefasst:

 

Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten der unter 'Hand­lungsempfehlungen' enthaltenen Vorschläge beauftragt. Insbesondere sind Flächen für den Sozialwohnungsneubau zu identifizieren. Bis zur Sommerpause 2016 sind dem Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und dem Jugend- und Sozialausschuss die Ergebnisse zur Abstimmung vorzulegen.

 

 

Grundinfo Bevölkerungsentwicklung

 

Seit dem Jahr 2012 wächst die Hildesheimer Bevölkerung:

 

Wohnberechtigte Bevölkerung (Haupt-und Nebenwohnsitz, jeweils zum 31.12.)

 

2012102.887

2013102.950+      63

2014103.634+    684

2015105.439+ 1.805

2016106.072+    633

 

Der im Jahr 2015 besonders starke Bevölkerungszuwachs ist auf die flüchtlingsbedingte Zuwanderung zurückzuführen.

 


Besonders starke Zuwächse verzeichnen in diesem Zeitraum folgende statistische Bezirke:

 

Einwohnerzuwachs absolutin %

 

Nord mit Steuerwald+ 8808,88

Mitte+ 6647,45

Ost+ 7265,18

Süd+ 2445,88

Ochtersum+ 2442,81

Achtum+ 13412,32

 

 

Bevölkerungsverluste sind in folgenden statistischen Bezirken zu verzeichnen:

 

Einwohnerrückgang absolutin %

 

Itzum- 1341,58

Sorsum- 893,22

Einum- 383,82

 

 

Damit übertrifft die Bevölkerungsentwicklung bisher die in der Wohnungsmarktanalyse zugrunde gelegte dynamische Variante. Entsprechend wird die Zunahme der Bevölkerung bei gleichen Grundannahmen in den nächsten Jahren höher ausfallen.

 

 

1. Wohnungsbauentwicklung

 

Im Rahmen der Wohnungsbauentwicklung der Stadt sind für die kommenden Jahre die im Folgenden benannten Projekte derzeit in konkreter Vorbereitung (Bauleitplanung begonnen). Dargestellt sind Vorhaben mit einer Größenordnung ab 20 Wohneinheiten jeweils mit dem geschätzten Potential an Wohneinheiten sowie mit dem derzeit absehbaren Realisierungs­horizont.

 

1. Hildesheim Ost - HO 317 "Am Rosenhang II"ca. 20 WE2017/2018

2. Hildesheim Mitte - HM 244 "Renatastraße"ca. 50 WE2017/2018

3. Neuhof - NE 68 "Großer Kamp"ca. 35 WE2017/2018

4. Neuhof - NE 110 "Hafersiek"ca. 60 WE2017/2018

5. Sorsum - SO 237 "Nordfeld"ca. 35 WE2017/2018

6. Himmelsthür - HT 204 "Bernwardshof"ca. 100 WE2018/2019

7. Moritzberg - HW 300 "Phoenix": Pippelsburgca. 50 WE2018/2019

8. Moritzberg - 1. Änderung HW 300 "Phoenix" ca. 20 WE2018/2019

9. Hildesheim Ost - HO 99 A "Senator-Braun-Allee West"ca. 450 WE2018/2020

10. Hildesheim Ost - HO 99 B "Senator-Braun-Allee West"ca. 150 WE2020/2022

11. Moritzberg - HW 316 "An der Pappelallee"ca. 350 WE2020/2024

 

Summe ca. 1.300 WE2017/2024

 

-> Zurzeit werden verstärkt auch neue Wohnungen im Bestand realisiert, hier durchaus mit einem hohen Anteil Geschosswohnungsbau (3 - 8 WE).

 

 

2. Soziale Wohnraumversorgung

 

Mit Stand zum 31.12.2016 gibt es in Hildesheim 899 geförderte Mietwohnungen. Für 503 dieser Wohnungen hat die Stadt ein Mitspracherecht bei der Belegung. Von dieser Zahl wiederum gibt es für 141 Wohnungen ein Mitspracherecht aufgrund städtischer Förderung, die Mitte der 90er Jahre realisiert wurden.

 

In den vergangenen zwei Jahren wurden 106 Wohnungen öffentlich gefördert, davon 98 Studentenwohnungen mit direkter Belegung und 17 Wohnungen mit mittelbarer Belegung.

 

Kurz vor der Bezugsfertigkeit befinden sich 75 Wohnungen (mittelbare Belegung), und in der Planungsphase mit geplanter Fertigstellung Ende 2017 sind 12 Wohnungen mit direkter Belegung (erhöhte Einkommensgrenze/Anfangsmiete 7,00 Euro) und 11 schwerbehinderten­gerechte Wohnungen mit direkter Belegung (untere Einkommensgrenze/Anfangsmiete 5,60 Euro). Hier steht allerdings der endgültige Förderungsbescheid noch aus.

 

Bis zum 31.12.2017 wird voraussichtlich für 33 Wohnungen die Fördereigenschaft entfallen, bis zum 31.12.2019 betrifft dies ca. 186 Wohnungen, davon insgesamt 62 Wohneinheiten mit Mitspracherecht der Stadt.

 

Die Realisierung von weiteren geförderten Wohnungen wird derzeit intensiv vorbereitet. In den Baufeldern der Mackensenkaserne werden die Bau- und Finanzierungspotenziale für geförderte Wohnungen ermittelt. Im Ergebnis werden die Möglichkeiten und Grenzen der Förderung sichtbar. Es zeichnet sich ab, dass derzeit die Förderkonditionen nicht aus­reichen, um in erheblichem Umfang geförderten Wohnungsbau zu Konditionen von Bedarfs­haushalten zu realisieren. Daher werden auch zukünftig entsprechende Wohnungen auf dem Wege der „mittelbaren Belegung“ bereitgestellt werden müssen. Nach aktueller Beschluss­lage werden im Bereich der Mackensenkaserne etwa 100 WE gefördert, überwiegend mit unmittelbarer Belegung.

 

Ein weiterer Schwerpunkt für die Realisierung von geförderten Wohnungen bietet zukünftig das neue Baugebiet im Bereich Moritzberg “An der Pappelallee“.

 

Auch in Zukunft ist davon auszugehen, dass bezahlbarer Wohnraum nachgefragt wird. Welcher Personenkreis (Alleinstehende, ältere Personen, kinderreiche Familien) hier am stärksten betroffen ist, ist derzeit schwer abschätzbar. Sicher ist, dass immer mehr alte Menschen Wohnraum nachfragen werden.

 

Aufgrund eingeschränkter Mobilität von Wohnungssuchenden werden Wohnungen verstärkt in der Innenstadt bzw. in innenstadtnahen Lagen nachgefragt. Hier sollte bei einer zukünf­tigen Förderung insbesondere im Rahmen der mittelbaren Belegung ein Schwerpunkt liegen.

 

 

Darüber hinaus enthält das Wohnraumversorgungskonzept folgende Handlungsempfehlungen jeweils inkl. aktuellem Sachstand:

 

3. Priorität auf Innenentwicklung - Stabilisierung der Dörfer

 

Die derzeit von der Verwaltung intensiv vorbereiteten Projekte gehören im Schwerpunkt zum Bereich der Innenentwicklung. Mit den beiden großen Wohnbaupotenzialen Mackensen­kaserne und Pappelallee können in den kommenden Jahren ca. 900 - 1.000 Wohneinheiten realisiert werden. Weitere Innenentwicklungspotenziale bestehen innerhalb von kleinteiligen Baulandreserven z.B. im Bernwardshof in Himmelsthür, in Mitte Renatastraße sowie in Moritzberg im Bereich der Pippelsburg.

 

Urbane Wohnkonzepte werden sowohl im ersten wie auch zweiten Bauabschnitt der Mackensenkaserne projektiert. Über den Erfolg im Hildesheimer Markt lassen sich derzeit noch keine Aussagen treffen.

 

Die Stabilisierung der Dörfer wird parallel durch die Entwicklung von Baugebieten, die insbesondere dem jeweiligen örtlichen Bedarf dienen, unterstützt. Hier seien als beispielhaft die neuen Gebiete in Sorsum, Neuhof oder Achtum genannt, aber auch die Entwicklung eines Baufeldes für eine Seniorenwohnanlage im zentralen Bereich von Neuhof. Nachdem in den genannten Ortsteilen mit neuen Wohnprojekten zielgerichtet die Infrastruktur gestützt wird, sollte in den kommenden Jahren der Schwerpunkt entsprechender Aktivitäten in der Siedlungsentwicklung der Ortsteile Einum und Bavenstedt liegen.

 

Über weitere Aktivitäten im Bereich der Entwicklung von Wohnbauflächen wird nach entsprechender Abstimmung mit den politischen Gremien der Stadt laufend berichtet.

 

 

4. In Quartieren denken, Nachbarschaften fördern

 

Zur (weiteren) Förderung von Quartieren wurden zwei Bundes-Förder-Maßnahmen im Bereich Soziale Stadt in den Bereichen nördl. Nordstadt und Stadtfeld-Oststadt neu aufgelegt. Gemeinsam mit den drei bestehenden Stadtumbau West-Maßnahmen Michaelis­viertel, Oststadt mit Mackensenkaserne und Moritzberg mit Phoenix-Gelände werden derzeit zahlreiche Aktivitäten in diesen städtischen Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf unterstützt. In der Regel werden soziale Dienstleister sowie private und institutionelle Wohnungsanbieter in die Aktivitäten vor Ort intensiv einbezogen mit dem Ziel, die Prozesse in ein dauerhaftes Engagement zu überführen.

 

Nach Auslaufen der jeweiligen Fördermaßnahmen gilt es intensiv zu prüfen, ob und in welchem Förderprogramm weitere Maßnahmen der Quartiersentwicklung angestoßen werden können.

 

 

5. Empfehlungen zur Fortführung des kommunikativen Prozesses

 

In Vorbereitung eines Runden Tisches und eines (einfachen) Mietspiegels haben im Zuge der Entwicklung des Mackensenprojekts Gespräche mit den Hauptakteuren des Mietmarktes stattgefunden. Damit liegen Erkenntnisse zum Mietniveau für ca. 1/3 aller in Hildesheim vermieteten Wohnungen vor. Das schafft die Grundvoraussetzung für die Erstellung des Mietspiegels, der durch den geplanten Runden Tisch moderiert erarbeitet werden soll. Zunächst müssen allerdings noch die Informationen über den privaten Wohnungsmarkt (2/3 des Angebots) deutlich verbessert werden. Dieser Prozess ist derzeit in der Bearbeitung. Die Finanzierung ist noch nicht abschließend gesichert.

 

Dieser kann dann auch zum Austausch über die sonstigen relevanten Themen (Wohnungsbau, Fördermöglichkeiten, Flüchtlinge etc.) genutzt werden.

 

 

6. Empfehlungen zur Beteiligung der Einzeleigentümer

7. Empfehlung zur kontinuierlichen Beobachtung der Marktentwicklung

 

Mit Ausnahme der gezielten Ansprache einzelner Grundstückseigentümer im Hinblick auf offensichtliche Wohnungsleerstände konnten hier bisher keine Aktivitäten eingeleitet werden.

 

Für eine kontinuierliche Beobachtung der Marktentwicklung fehlt bisher die Entwicklung des geeigneten Monitoringinstrumentes.

 

Für beide Aktivitäten fehlen aktuell die finanziellen und personellen Ressourcen.

 

 

 

8. Empfehlungen zur Evaluation des Wohnraumversorgungskonzeptes

 

Eine Evaluation des Wohnraumversorgungskonzeptes ist perspektivisch insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkung der Zuwanderung durch Flüchtlinge erforderlich.

 

Der durch Flüchtlinge tatsächlich und dauerhaft bewirkte und für den Wohnungsmarkt der Stadt relevante Zuzug lässt sich bisher nicht abschließend bewerten. Es ist weder bekannt, wie sich der Zuzug von Flüchtlingen quantitativ weiter entwickelt noch ob die Flüchtlinge, denen Hildesheim als Wohnstandort dauerhaft zugewiesen wird, tatsächlich in Hildesheim bleiben oder wie sich der Familiennachzug für Flüchtlinge mit dauerhaft geklärtem Aufent­haltsstatus auf den Wohnraumbedarf auswirken wird.

 

Daher sollten die Entwicklungen im kommenden Jahr intensiv beobachtet werden.

 

Eine Evaluierung des Wohnraumversorgungskonzeptes sollte im Jahr 2018 durchgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt werden die o.g. Einflüsse (Flüchtlinge) besser absehbar sein; gleichzeitig wird beispielsweise eine valide Einschätzung zum Thema sozialer Wohnraum­bedarf im Bereich Neubau möglich sein. Die Evaluierung sollte bei der Planung der HH-Ansätze für das Jahr 2018 entsprechend berücksichtigt werden.

 


Anlage/n: ///

 

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