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Sachverhalt:
Die Einzelhandelskonzeption der Stadt Hildesheim dient für zahlreiche Bebauungspläne der Stadt Hildesheim als verbindliche Grundlage für die Festsetzungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen. Die Einzelhandelskonzeption wurde zuletzt 2015 aktualisiert und vom Rat im Dezember 2015 beschlossen.
Ein wesentliches Ergebnis der Einzelhandelskonzeption besteht in dem für Hildesheim vorhandenen Potenzial für die Ansiedlung eines Möbelverkaufsstandortes für den mittleren und höherwertigen Bedarf.
Um die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für eine Realisierung in Hildesheim zu ermitteln, sind auf der Basis der bestehenden Einzelhandelskonzeption eine vertiefte Marktanalyse für die Sparte Möbel sowie eine Prüfung und Bewertung ggf. alternativer Standorte in Hildesheim durchzuführen.
Die Ergebnisse dienen nach entsprechender Beschlussfassung der Ratsgremien als Grundlage für die Aufstellung und Begründung eines standortbezogenen Bebauungsplans und die darin zu treffenden planungsrechtlichen Festsetzungen sowie ggf. für einen begleitenden städtebaulichen Vertrag.
Für die Erarbeitung der Potenzialanalyse Möbelstandort Hildesheim sind verschiedene Gutachterleistungen notwendig. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein konkreter Investor bekannt ist, soll zunächst eine Marktanalyse klären, welche möglichen Nutzungen anzudenken sind. Dabei sollen auch Aussagen zu möglichen Nischenanbietern getroffen werden, die im Segment Einrichtungsbedarf Marktchancen in Hildesheim haben (z.B. Spezialisten für Betten, Sofas oder Küchen). Es soll eine Empfehlung hinsichtlich der möglichen Verkaufsflächendimensionierung und Sortimentsstruktur erarbeitet werden.
Daraufhin sollen mögliche Standorte im Stadtgebiet auf ihre Eignung hin untersucht werden. Hierbei sollen die Anforderungen der aktuellen Betriebstypenentwicklungen im Möbeleinzelhandel sowie die heutige Wettbewerbssituation in Hildesheim und der Region Hannover berücksichtigt werden. Ziel ist es, einen passenden Standort für eine konkrete Ansprache von potenziellen Investoren / Betreibern zu finden.
Für die Erarbeitung der Potenzialanalyse werden voraussichtlich Kosten von ca. 15.000,00 Euro entstehen. Die erforderlichen Mittel stehen im laufenden Haushalt 2017 im Produkt 5110300 Konto 4291000 zur Verfügung.
Gem. § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim ist die Zustimmung des Rates zur Beauftragung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Beauftragung von Gutachterleistungen für eine Potenzialanalyse Möbelstandort Hildesheim wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (192 KB) |
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